7c2d78b7-e555-4c2a-a257-045ba059c48b2024-03-29T01:50:33+01:00Stadt Wuppertal000
56751Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug03
<p>Wurde die Fahrerlaubnis durch eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung entzogen, muss diese neu beantragt werden.</p>05
<p>Mit dem Entzug der Fahrerlaubnis durch eine Behörde oder ein Gericht erlischt das Recht ein fahrerlaubnispflichtiges Kraftfahrzeug zu führen. </p><p>Die Fahrerlaubnis muss neu beantragt werden. Sie lebt nicht automatisch nach Ablauf einer ggf. verhängten Sperrfrist wieder auf. Dadurch unterscheidet sich der Entzug der Fahrerlaubnis ganz wesentlich von einem Fahrverbot.</p><p>Bei einem Fahrverbot wird durch eine Behörde oder ein Gericht ein Verbot ausgesprochen für maximal 3 Monate ein Kraftfahrzeug zu führen. Die Fahrerlaubnis ist bei einem Fahrverbot nicht erloschen. Nach Ablauf der Fahrverbotsfrist wird der Führerschein wieder ausgehändigt.</p><p>Beim Entzug der Fahrerlaubnis ist das nicht der Fall. Bei allen behördlichen oder gerichtlichen Entscheidungen, bei denen eine Sperre für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis von mindestens 3 Monaten ausgesprochen wurde, handelt es sich um einen Entzug der Fahrerlaubnis!</p><p><a target="_blank" href="https://serviceportal.wuppertal.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/498090/show" rel="noreferrer noopener">Hier</a> können Sie Ihren Antrag auf Neuerteilung online stellen. </p><p>Die Abteilung der Eignungsüberprüfung befindet sich in den Zimmern 128-131</p>06
<p>§ 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG), §§ 11 - 14 und 20 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)</p>07
<p>Für alle Fahrerlaubnisklassen:</p><ul>
<li>Personalausweis oder Reisepass</li>
<li><strong>1 aktuelles biometrisches Lichtbild</strong> im Format 35 x 45 mm (siehe <a target="_blank" href="https://www.bundesdruckerei.de/de/system/files/dokumente/pdf/Fotomustertafel-300dpi.pdf" rel="noreferrer noopener">Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei</a>).</li>
<li>Führungszeugnis kann beim Straßenverkehrsamt innerhalb des Antragsverfahrens beantragt werden</li>
</ul><p> Für Fahrzeuge bis 3,5 t und Motorräder (Klassen A1, A, B, BE, L, M, S und T):</p><ul>
<li>Sehtest</li>
<li>Nachweis über einen abgelegten Erste-Hilfe-Kurs nach § 19 FeV (online Erste Hilfe Kurse werden nicht anerkannt)</li>
</ul><p> Für Fahrzeuge über 3,5 t (Klasse C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E):</p><ul>
<li><a target="_blank" href="https://formulare.wuppertal.de/servlet/de.formsolutions.FillServlet?sid=mG4D5GGDGjarafhzMvPVAXDc1qMVJdP&n=m.pdf" rel="noreferrer noopener">Bescheinigung über die <strong>ärztliche</strong> Untersuchung des Sehvermögens oder Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes nach der Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).</a> (Darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein).</li>
<li><a target="_blank" href="https://formulare.wuppertal.de/servlet/de.formsolutions.FillServlet?sid=mG4D5GGDGjarafhzMvPVAXDc1qMVJdP&n=m.pdf" rel="noreferrer noopener">Bescheinigung über die allgemeine ärztliche Untersuchung nach der Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). </a>(Darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein).</li>
<li>Nachweis über die Ausbildung in "Erster Hilfe" (online Erste Hilfe Kurse werden nicht anerkannt)</li>
</ul><p>Für die Klassen D, DE, D1, D1E zusätzlich:</p><ul>
<li>Gutachten über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentration- Aufmerksamkeits- und Reaktionsleistung nach der Anlage 5 Ziffer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). (Darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein).</li>
</ul><p><strong>Hinweis für Berufskraftfahrer:</strong><br />Wenn Sie die Fahrerlaubnisklassen, C1, C, C1E, CE, D1, D, D1E, DE gewerblich nutzen möchten, muss ein Nachweis über die Qualifikation/Weiterbildung oder die Grundqualifikation vorgelegt werden. In diesem Fall wird ein Fahrerqualifikationsnachweis ausgestellt. </p><p> </p>08
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https://formulare.wuppertal.de/forms/frm/8R11Va6k524zGTR6qkrXK1Rk4x1AHmqFBescheinigung über die ärztliche Untersuchung - Anlage 5 der FeVBewerber um eine Fahrerlaubnis, oder Verlängerung der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E oder der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen nach § 11 Abs. 9 und § 48 Abs. 4 und 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung.https://serviceportal.wuppertal.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/498090/showonline Antrag im Service Portal der Stadt Wuppertal https://formulare.wuppertal.de/forms/frm/GTFrMN1Fh1213dg8a99CK76f2d2mJ4cTBescheinigung über die augenärztliche Untersuchung - Anlage 6 der FeVhttps://www.wuppertal.de/vv/produkte/405.2/405.22_Neuerteilung_nach_Entzug.php.media/467532/NE-FS-Merk.pdfInformation Neuerteilung nach EntzugHier können Sie ein Informationsblatt zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis als PDF-Dokument herunterladen.https://www.bast.de/DE/Verkehrssicherheit/Fachthemen/U1-MPU/MPU_node.htmlInformationsportal zur MPU von der Bundesanstalt für Straßenwesenhttp://www.dvr.de/drogen/Info-Portal Drogen und Straßenverkehrhttps://www.wuppertal.de/vv/produkte/405.2/405.22_Neuerteilung_nach_Entzug.php.media/345664/Datenschutzinformation-Fahrerlaubnis.pdfDatenschutzinformationen Fahrerlaubnis<p>Im Rahmen des Antragsverfahrens wird nach Eingang aller erforderlichen Informationen darüber entschieden unter welchen Voraussetzungen eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden kann. Zu den erforderlichen Informationen gehört auf jeden Fall</p><ul>
<li>eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister, die bei der Antragstellung angefordert wird und</li>
<li>das Führungszeugnis</li>
<li>Ggf. ist noch ein ärztliches oder medizinisch-psychologisches Eignungsgutachten beizubringen oder eine theoretische und/oder praktische Befähigungsprüfung abzulegen. Hierzu erfolgt durch die Fahrerlaubnisbehörde eine entsprechende Anordnung. Wird eine <strong>ärztliche oder medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet</strong>, erhält der Antragsteller eine Einverständniserklärung mit Auflistung der Begutachtungsstellen, die er ausgefüllt und unterschrieben zurücksenden muss. Nach Eingang der Einverständniserklärung wird die Akte an die vom Antragsteller ausgewählte Begutachtungsstelle übersandt. Ist ein Eignungsgutachten erforderlich, kann ein Kartenführerschein erst dann bestellt werden, wenn der Fahrerlaubnisbehörde das Eignungsgutachten vorgelegt wird. Bis zum Eintreffen des Kartenführerscheins kann ggf. gegen eine Gebühr von 12,60 € eine vorläufige Fahrberechtigung ausgestellt werden, wenn alle Erteilungsvoraussetzungen erfüllt sind. Das fertiggestellte Gutachten kann per Post an das Straßenverkehrsamt geschickt werden oder zu den Öffnungszeiten an der Information des Straßenverkehrsamtes zu des Öffnungszeiten abgegeben werden. </li>
</ul>16
<p>Ca. 10 bis 12 Wochen. Im Einzelfall auch länger, wenn die Anforderungen von Strafakten oder die Beibringung von Eignungsgutachten erforderlich sind.</p><ul>
<li>Fahrerlaubnis wurde während der Probezeit entzogen (161,50 EUR)</li>
<li>Fahrerlaubnis wurde nach der Probezeit entzogen (160,70 EUR)</li>
<li>ggf. Führungszeugnis (13,00 EUR)</li>
<li>ggf. Fahrerqualifikationsnachweis für Berufskraftfahrer*innen (32,50 EUR)</li>
</ul><p> </p><p>Nach Eingang des Antrags wird dieser durch die/den zuständige Sachbearbeiter*in geprüft. Bitte beachten Sie, dass in vielen Fällen Akten anderer Behörden (Staatsanwaltschaften, Bußgeldstellen, etc.) angefordert werden müssen. Nach Eingang und Auswertung erhalten Sie dann weitere Nachricht.</p>Verlust der Fahrerlaubnis001
Führerschein001
MPU001
Entzug001
Fahrerlaubnisentzug001
Eignungsüberprüfung001
Idiotentest001
Neuerteilung001
K100030Stadt Wuppertal2017-08-23T13:40:45+02:002024-03-28T10:01:25+01:00de-DEDeutsch258428false258422Führerschein- und Verkehrsgewerbestelle, KFZ-Stilllegungsmaßnahmen 405.22Führerschein- und Verkehrsgewerbestelle, KFZ-Stilllegungsmaßnahmen 405.22<p>Ab dem 17.03.2020 kann beim Straßenverkehrsamt nur noch mit EC-Karte bezahlt werden.</p><p>Mo.-Mi. 07.00 Uhr - 13.00 Uhr </p><p>Do. 07.00 Uhr - 13.00 Uhr </p><p> 14.00 Uhr - 17.00 Uhr </p><p>Fr. 07.00 Uhr - 12.00 Uhr </p>telefon
0202 563-9006email
strassenverkehrsamt@stadt.wuppertal.dehttps://www.wuppertal.de/vv/oe/405.22.phpStadt Wuppertal - Führerschein- und Verkehrsgewerbestelle, KFZ-StilllegungsmaßnahmenStraßenverkehrsamtStrassenverkehrsamtK100030Stadt Wuppertal2018-11-16T11:10:09+01:002024-03-21T15:31:45+01:00de-DEDeutsch01
56751051240000000K100030Stadt Wuppertal