9498b15a-9de2-439b-ecd3-25be1ecc6ed92024-03-29T07:50:11+01:00Stadt Wuppertal000
56779990360090110009903600901400099036009014003990360090360019903600800000099036009036000990003891106009903600901400199036009036003990360090140029903600903600299036009000000Kennzeichenverlust03
<p>Eine Umkennzeichnung muss durchgeführt werden, wenn die bisherigen amtlichen Kennzeichen gestohlen wurden oder anderweitig abhanden gekommen sind.</p><p>Eine Umkennzeichnung auf Wunsch ist auch möglich.</p>05
<p><strong>Diebstahl oder Verlust der Kennzeichen:</strong></p><p>Bei Diebstahl oder Verlust eines oder beider amtlichen Kennzeichen ist aus Sicherheitsgründen eine Umkennzeichnung zwingend erforderlich, da der Missbrauch mit den abhanden gekommenen Kennzeichen nicht ausgeschlossen ist. Die Umkennzeichnung muss unverzüglich erfolgen. Es ist in diesen Fällen <strong>nicht</strong> möglich ein Ersatzschild abstempeln zu lassen. Die Kennzeichen werden für die Dauer von 10 Jahren für eine erneute Ausgabe gesperrt.</p><p>Besonderheit beim Verlust/Diebstahl eines auswärtigen Kennzeichens, das bei einem Zuzug nach Wuppertal behalten wurde:</p><p>Werden die amtlichen Kennzeichen von einer Kennzeichenmitnahme gestohlen oder sind abhanden gekommen, wird das Kennzeichen für 10 Jahre gesperrt und ein neues Kennzeichen aus dem örtlichen Bestand zugeteilt.</p><p>Wird von einem <strong>Wechselkennzeichen</strong> das fahrzeugbezogene Teil, das Wechselteil oder aber beide Teile gestohlen oder sind abhanden gekommen, so müssen beide Fahrzeuge umgekennzeichnet werden. </p><p><strong>Beschädigte Kennzeichen:</strong></p><p>Wurden amtliche Kennzeichen lediglich beschädigt, sind aber noch komplett vorhanden, können neue Ersatzkennzeichen geprägt werden. Eine Umkennzeichnung ist in diesem Fall <strong>nicht</strong> erforderlich. Dies gilt auch für amtliche Kennzeichen die innerhalb von Nordrhein-Westfalen mitgenommen wurden und bei Wechselkennzeichen. </p><p> </p>06
<ul>
<li>Fahrzeug-Zulassungsverordnung ( FZV )</li>
</ul>07
<p><strong>Folgende Unterlagen sind bei Verlust / Diebstahl der Kennzeichen vorzulegen</strong></p><ul>
<li>Zulassungsbescheinigung Teil II, Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis</li>
<li>Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein</li>
<li>Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel ( im Original ),bei bestehender Auskunftssperre aktuelle Meldebescheinigung nicht älter als vier Wochen</li>
<li>Verlusterklärung, bei Verlust der Kennzeichen </li>
<li>ggfs. Diebstahlsmeldung der Polizei</li>
<li>ggfs. Vollmacht ( siehe "Downloads/Links" ) mit Ausweis des Bevollmächtigten </li>
<li>ggfs. amtliche/s Kennzeichen</li>
<li>ggfs. gültige Hauptuntersuchung</li>
</ul><p>Zusätzlich bei jurstischen Personen:</p><ul>
<li>Handeslregisterauszug</li>
<li>Erklärung aus der hervorgehen muss, wer die Verlusterklärung abgeben darf. Bei Vorsprache des Geschäftsführers entfällt diese Erklärung</li>
</ul><p><strong>Folgende Unterlagen sind bei Umkennzeichnung auf Wunsch vorzulegen:</strong></p><p>Zulassungsbescheinigung Teil II, Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis</p><ul>
<li>Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein</li>
<li>Personalausweis oder Reisepass ( im Original )</li>
<li>ggfs. Vollmacht ( siehe "Downloads/Links" ) mit Ausweis des Bevollmächtigten</li>
<li>amtliche/s Kennzeichen</li>
<li>ggfs. gültige Hauptuntersuchung</li>
</ul><p>Bitte beachten Sie: </p><p>Die Unterschriften auf der Vollmacht und dem SEPA-Lastschriftmandant müssen mit der Unterschrift des Ausweisdokumentes identisch sein. Bei Abweichungen wird die Vollmacht und das SEPA-Lastschriftmandant nicht akzeptiert!</p>08
15
https://www.wuppertal.de/vv/produkte/405.2/405.21_Umkennzeichnung___Kfz__.php.media/438011/SEPA-Lastschrift.pdfSEPA-Lastschrift.pdfhttps://www.wuppertal.de/vv/produkte/405.2/405.21_Umkennzeichnung___Kfz__.php.media/476329/Vollmacht-KFZ-Zulassung.pdfVollmacht KFZ Zulassung (händisch ausfüllbar)https://formulare.wuppertal.de/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/62fce19b959a64037b1c506bVollmacht KFZ Zulassung (online ausfüllbar)https://formulare.wuppertal.de/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/61d594bf8434d077a75e5617Verlusterklärung (online ausfüllbar)https://www.wuppertal.de/vv/produkte/405.2/405.21_Umkennzeichnung___Kfz__.php.media/420770/Verlust_ZBI-und-Kennzeichen.pdfVerlusterklärung (händisch ausfüllbar)https://www.wuppertal.de/vv/produkte/405.2/405.21_Umkennzeichnung___Kfz__.php.media/345574/Datenschutzinformation-Zulassung.pdfDatenschutzinformationen Zulassunghttp://tempus-termine.com/termine/index.php?anlagennr=4Terminvereinbarung Straßenverkehrsamthttps://www.wuppertal.de/wkz/Wunschkennzeichen reservieren<p><strong> </strong></p>16
<p>Hierbei handelt es sich um die am häufigsten nachgefragten Grundgebühren:</p><ul>
<li>27,30 - 101,50 € für Verwaltungsgebühren</li>
<li>10,20 bzw. 12,80 € zusätzlich für Wunschkennzeichen ( siehe "Downloads/Links")</li>
<li>15,30 € zusätzlich bei Rücksendung finanzierte/r Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief</li>
<li>10,00 - 40,00 € für die amtlichen Kennzeichen ( freie Anbieter )</li>
</ul>Straßenverkehrsamt001
Kennzeichenverlust001
Kennzeichendiebstahl001
Kennzeichenwechsel001
Nummernschildverlust001
Nummernschilddiebstahl001
Ersatzkennzeichen/Umkennzeichnung001
Kennzeichenschilder erneuern001
Verlust001
Kennzeichen verloren001
Kennzeichen gestohlen001
568115679556743K100030Stadt Wuppertal2017-08-23T13:40:48+02:002023-12-21T11:13:04+01:00de-DEDeutsch258425false258422Kfz-Zulassungsstelle 405.21Kfz-Zulassungsstelle 405.21<p>Ab dem 17.03.2020 kann beim Straßenverkehrsamt nur noch mit EC-Karte bezahlt werden.</p><p>Mo.-Mi. 07.00 Uhr - 13.00 Uhr </p><p>Do. 07.00 Uhr - 13.00 Uhr </p><p> 14.00 Uhr - 17.00 Uhr </p><p>Fr. 07.00 Uhr - 12.00 Uhr </p>telefon
0202 563-9006email
strassenverkehrsamt@stadt.wuppertal.dehttps://www.wuppertal.de/vv/oe/405.21.phpStadt Wuppertal - Kfz-ZulassungsstelleStraßenverkehrsamtStrassenverkehrsamtK100030Stadt Wuppertal2018-11-16T11:10:09+01:002024-03-22T09:56:02+01:00de-DEDeutsch01
56779051240000000K100030Stadt Wuppertal