f830a92d-30e9-4bff-9799-872e26515a222024-03-28T23:00:22+01:00Stadt Wuppertal000
5678099000389511119903600800000099036009000000Historische Kennzeichen03
<p>Ein Fahrzeug kann eine Oldtimerzulassung bekommen, wenn es unter anderem mindestens 30 Jahre alt</p>05
<p><strong>Ab dem 17.03.2020 kann beim Straßenverkehrsamt nur noch mit EC-Karte bezahlt werden.</strong></p><p>Das "Oldtimer-Kennzeichen" wird für Fahrzeuge zugeteilt, die aufgrund eines Gutachtens nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung ( StVZO ) eines amtlich anerkannten Sachverständigen eine Betriebserlaubnis als Oldtimer gem. § 9 Absatz 1 in Verbindung mit § 2 Ziffer 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ( FZV ) erlangt haben.</p><p>Voraussetzung dafür ist, dass das Fahrzeug mindestens 30 Jahre (ab Tag der Erstzulassung) alt ist, weitestgehend dem original Zustand entspricht, in einem guten Erhaltungszustand ist und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient.</p><p>Das Fahrzeug erhält eine normale Kennzeichenkombination die zusätzlich mit einem "H" ergänzt wird.</p><p>Ein H-Kennzeichen ist für historische Fahrzeuge bei allen Zulassungsarten möglich.</p><p>Die Zulassung eines Kraftfahrzeuges kann durch den Halter selber, oder durch eine schriftlich bevollmächtigten Person erfolgen. Bei Zulassung auf Personenmehrheiten ( z.B. GbR ) sind die Personalausweise und Unterschriften von allen Personen erforderlich. Außerdem muss eine Person die Haftung für das Fahrzeug übernehmen ( siehe "Downloads/Links" ).</p><p><strong>Besonderheiten:</strong></p><p>Mit Inkrafttreten der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) am 01.03.2007 hat sich die Zuständigkeit innerhalb des Zulassungsverfahrens vom "Standortprinzip" auf das "Wohnortprinzip" geändert. Für Privatpersonen ist nur ausschließlich die Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes zuständig. Zulassungen auf einen 2.Wohnsitz, auch Wiederzulassungen, sind nicht mehr möglich. Bei juristischen Personen muss der Firmensitz oder eine beteiligte Niederlassung in Wuppertal nachgewiesen werden.</p>06
<ul>
<li>Fahrzeug - Zulassungsverordnung ( FZV )</li>
<li>Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ( StVZO )</li>
<li>Straßenverkehrsgesetz ( StVG )</li>
<li>Pflichtversicherungsgesetz ( PflVG )</li>
<li>Kraftfahrzeugsteuergesetz ( KraftStG )</li>
</ul>07
<ul>
<li>Zulassungsbescheinigung Teil II, Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis</li>
<li>Zulassungsbescheinigung Teil I, Fahrzeugschein </li>
<li>bei zugelassenen Fahrzeugen die amtlichen Kennzeichen</li>
<li>Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung</li>
<li>ggfs. Elektronische Versicherungsbestätigung ( eVB ) - erforderlich bei gleichzeitiger Halteränderung, Umschreibung, Wiederzulassung, Austrag der Saison</li>
<li>Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel ( im Original ),bei bestehender Auskunftssperre aktuelle Meldebescheinigung nicht älter als vier Wochen</li>
<li>Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug ( bei Firmen )</li>
<li>ggfs. Vollmacht ( siehe "Downloads/Links" ) mit Ausweis des Bevollmächtigten</li>
<li>SEPA-Lastschriftmandat( siehe Downloads/Links )</li>
</ul>08
15
http://tempus-termine.com/termine/index.php?anlagennr=4Terminvereinbarung Straßenverkehrsamthttps://formulare.wuppertal.de/forms/frm/AmX12kKqf9F147AaRfnr9vnnGD1HnG2SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der KraftfahrzeugsteuerNur gültig mit zwei Unterschriften!https://www.wuppertal.de/wkz/Wunschkennzeichenhttps://formulare.wuppertal.de/forms/frm/cvjCz1VhdhFaN9vMHvZh4QC9Vollmachthttps://formulare.wuppertal.de/forms/frm/QRjQ8t881RPRnC7kQtQ27h46Haftungserklärung für Zulassungen auf Personenmehrheitenhttps://www.wuppertal.de/vv/produkte/405.2/405.21_Historische_Kennzeichen.php.media/344596/Datenschutzinformation-Zulassung.pdfDatenschutzinformationen Zulassung<p>Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Aufstellung der am häufigsten nachgefragten Grundgebühren handelt. Änderungen an den Beträgen können sich durch weitere Leistungen ergeben, zum Beispiel bei Übersendung von Zulassungsdokumenten mit der Post etwa bei einem finanzierten Fahrzeug, Übernahme des Wunschkennzeichen auf ein neues Fahrzeug, Verlusterklärung oder bei zusätzlichem, erhöhten Verwaltungsaufwand. Außerdem entstehen weitere Kosten, wenn neue Kennzeichen gekauft werden müssen.</p><ul>
<li>27,40 - 73,50 € für Verwaltungsgebühren</li>
<li>10,20 bzw. 12,80 € zusätzlich für Wunschkennzeichen ( siehe "Downloads/Links")</li>
<li>15,30 € <strong>zusätzlich</strong> bei Rücksendung finanzierte/r Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief</li>
</ul><p><strong>Ausnahme!</strong> Wenn eine Zulassungsbescheinigung Teil II ( gilt nicht, bei hinterlegtem Fahrzeugbrief ) hinterlegt wurde reicht die schriftliche Bestätigung ( auch FAX möglich ) des Finanzierungsgebers aus, in dem aber zu einen ausdrücklich die Zustimmung zur Umschlüsselung gegeben werden muss und zum anderen muss dieses Bestätigungsschreiben den Verzicht auf die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II enthalten.</p><ul>
<li>10,00 - 32,00 € für die amtlichen Kennzeichen ( freie Anbieter )</li>
</ul>Historienzulassung001
Zulassung ( Oldtimer )001
Oldtimerkennzeichen ( W - A1....H )001
Straßenverkehrsamt001
Wohnwagen / Anhänger001
H Kennzeichen001
568045678456795K100030Stadt Wuppertal2017-08-23T13:40:48+02:002023-07-05T08:15:13+02:00de-DEDeutsch258425false258422Kfz-Zulassungsstelle 405.21Kfz-Zulassungsstelle 405.21<p>Ab dem 17.03.2020 kann beim Straßenverkehrsamt nur noch mit EC-Karte bezahlt werden.</p><p>Mo.-Mi. 07.00 Uhr - 13.00 Uhr </p><p>Do. 07.00 Uhr - 13.00 Uhr </p><p> 14.00 Uhr - 17.00 Uhr </p><p>Fr. 07.00 Uhr - 12.00 Uhr </p>telefon
0202 563-9006email
strassenverkehrsamt@stadt.wuppertal.dehttps://www.wuppertal.de/vv/oe/405.21.phpStadt Wuppertal - Kfz-ZulassungsstelleStraßenverkehrsamtStrassenverkehrsamtK100030Stadt Wuppertal2018-11-16T11:10:09+01:002024-03-22T09:56:02+01:00de-DEDeutsch01
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