594e939c-803d-42d3-d112-469c4d624a1e2024-03-28T18:26:48+01:00Stadt Wuppertal000
5675399036008000000Elektronische Versicherungsbestätigung ( eVB )03
<p>Wenn Sie ein Fahrzeug zulassen möchten, müssen Sie nachweisen, dass Sie mindestens eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.</p>05
<p>Am 01.03.2008 wurde die Versicherungsbestätigung gemäß § 23 Abs.3 Fahrzeug-Zulassungsverordnung ( FZV ), auch bekannt als Deckungs- oder Doppelkarte, durch die elektronische Versicherungsbestätigung ( eVB ) ersetzt. Die eVB wird, mit Ausnahme für Ausfuhrkennzeichen ( die Einführung erfolgt 2009 ), für alle Kennzeichen verwendet.</p><p>Der Haftpflichtversicherer stellt die elektronische Versicherungsbestätigung in einer zentralen Datenbank bereit. Sie erhalten von Ihrer Versicherung einen 7-stelligen alphanumerischen Code, die so genannte "VB-Nummer". Mit Hilfe dieser Nummer kann die Zulassungsbehörde die Versicherungsdaten online abrufen und nach Prüfung auf Richtigkeit in das Fahrzeugregister übernehmen.</p>06
<ul>
<li>Fahrzeug - Zulassungsverordnung ( FZV )</li>
<li>Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ( StVZO )</li>
<li>Pflichtversicherungsgesetz ( PflVG )</li>
</ul>07
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https://www.wuppertal.de/vv/produkte/405.2/405.21_Elektronische_Versicherungsbestaetigung___eVB__.php.media/344493/Datenschutzinformation-Zulassung.pdfDatenschutzinformationen Zulassung<p><strong>Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten ( unter "Kontakt" - "Zuständige Organisation, Öffnungszeiten, Adresse" ) und den dortigen Hinweis auf die Vergabe von Terminen.</strong></p><p>Wenn Sie die Angebote des Straßenverkehrsamtes nutzen und damit ihre personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen, werden diese durch das Straßenverkehrsamt verarbeitet, also erhoben, genutzt oder gespeichert. Die Erhebung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere nach der am 25.05.2018 in Kraft getretenen EU-Datenschutz-Grundverordnung. Die entsprechenden Regelungen und Informationen für die Datenerhebung sind Ihnen spätestens zum Zeitpunkt der Erhebung von Amts wegen mitzuteilen.</p><p>Die unter Downloads/Links eingestellte Datenschutzinformation soll Sie daher vor der Nutzung unseres Angebotes über die gesetzlichen Regelungen informieren. Im Straßenverkehrsamt liegen diese Datenschutzinformationen zusätzlich an der Info-Theke für Sie zur Einsicht aus.</p>16
Straßenverkehrsamt001
Doppelkarte001
Deckungskarte001
Versicherungsbestätigung001
EVB001
56769K100030Stadt Wuppertal2017-08-23T13:40:45+02:002022-04-29T06:45:42+02:00de-DEDeutsch258425false258422Kfz-Zulassungsstelle 405.21Kfz-Zulassungsstelle 405.21<p>Ab dem 17.03.2020 kann beim Straßenverkehrsamt nur noch mit EC-Karte bezahlt werden.</p><p>Mo.-Mi. 07.00 Uhr - 13.00 Uhr </p><p>Do. 07.00 Uhr - 13.00 Uhr </p><p> 14.00 Uhr - 17.00 Uhr </p><p>Fr. 07.00 Uhr - 12.00 Uhr </p>telefon
0202 563-9006email
strassenverkehrsamt@stadt.wuppertal.dehttps://www.wuppertal.de/vv/oe/405.21.phpStadt Wuppertal - Kfz-ZulassungsstelleStraßenverkehrsamtStrassenverkehrsamtK100030Stadt Wuppertal2018-11-16T11:10:09+01:002024-03-22T09:56:02+01:00de-DEDeutsch01
56753051240000000K100030Stadt Wuppertal