b09560e3-e973-4d54-9908-035390b341cf2024-03-29T13:37:59+01:00Stadt Wuppertal000
20768499050013000000Baubetreuer03
<p>Wenn Sie als Makler, Bauträger, Baubetreuer und/oder Wohnimmobilienverwalter tätig werden möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.</p>05
<p> Wer gewerbsmäßig</p><ol>
<li>den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen,</li>
<li>den Abschluss von Darlehensverträgen vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen,</li>
<li>Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden,</li>
<li>Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen</li>
<li>das gemeinschaftliche Eigentum von Wohnungseigentümern im Sinne des § 1 Abs. 2, 3, 5 und 6 des Wohnungseigentumsgesetzes oder für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume im Sinne des § 549 des Bürgerlichen Gesetzbuches verwalten (Wohnimmobilienverwalter)</li>
</ol><p>will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.</p><p>Zuständige Behörde ist</p><ul>
<li>bei Einzelgewerbetreibenden die Hauptwohnsitzbehörde oder die Behörde, wo sich die Betriebsstätte befindet</li>
<li>bei juristischen Personen die Behörde, wo sich die Hauptniederlassung befindet</li>
</ul><p>Bitte beachten Sie, dass Sie die erlaubnispflichtigen Tätigkeiten erst nach Erteilung der entsprechenden Erlaubnis ausüben dürfen. Ein eventueller Verstoß erfüllt einen Ordnungswidrigkeitentatbestand und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. </p><p>Für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter sowie für unmittelbar bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkende beschäftigte Personen besteht <strong>ab dem 01.08.2018</strong> eine <strong>Verpflichtung zur Weiterbildung</strong> in einem Umfang von 20 Stunden innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren. Makler und Verwalter, die einen staatlich anerkannten Aus- oder Fortbildungsabschluss wie Immobilienkaufmann und Immobilienfachwirt haben, sind in den ersten drei Jahren nach Aufnahme ihrer Tätigkeit von der Fortbildungspflicht befreit. Wer als Wohnimmobilienverwalter und als Immobilienmakler tätig ist, muss die Weiterbildungspflicht für beide Berufsgruppen erfüllen, d. h. der Weiterbildungsumfang beträgt dann 40 Stunden in drei Jahren. Einzelheiten wie z. B. die inhaltlichen Anforderungen an die Weiterbildung werden in § 15b Makler- und Bauträgerverordnung sowie der Anlage 1 festgelegt. </p><p>Wer Tätigkeiten nach den o. g. Nrn. 3. oder 4. durchführt, muss gemäß § 16 der Makler- und Bauträgerverordnung auf seine Kosten die Einhaltung der sich aus den §§ 2 bis 14 der Makler- und Bauträgerverordnung ergebenden Verpflichtungen für das Kalenderjahr durch einen geeigneten Prüfer (Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Wirtschaftsprüfungs- und Buchführungsgesellschaften, Prüfungsverbände) jährlich prüfen lassen und den <strong>Prüfungsbericht</strong> bis zum 31. Dezember des darauffolgenden Jahres der Behörde übermitteln. Sofern keine entsprechenden Tätigkeiten in dem Jahr ausgeübt wurden, ist innerhalb v. g. Frist eine entsprechende Negativerklärung zu übersenden (siehe Downloads).</p><p> </p>06
<p><a href="http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34c.html">§ 34 c Gewerbeordnung (GewO)</a></p><p><a href="http://www.gesetze-im-internet.de/gewo_34cdv/">Makler- und Bauträgerverordnung</a></p>07
<p>Im Rahmen der Antragstellung empfiehlt sich Ihre persönliche Vorsprache im GewerbeCenter.</p><p><strong>Eine Vorsprache ist nur nach vorhergehender <a target="_blank" href="https://www.wuppertal.de/vv/produkte/302/gewerbecenter.php" rel="noreferrer noopener">Terminvereinbarung</a> möglich.</strong></p><p>Die Prüfung Ihrer Identität sowie die Beratung im Hinblick auf den erlaubnispflichtigen Tätigkeitsbereich und ggf. weiterer Informationsaustausch kann sofort erfolgen. Bitte berücksichtigen Sie, dass bei Antragsabgabe die Verwaltungsgebühr zu entrichten ist (siehe Gebühren/Zahlungsart).</p><p><strong>Folgende Unterlagen sind erforderlich</strong>: </p><ol>
<li>Personalausweis oder Reisepass mit einer Meldebescheinigung (ggf. Kopie der Vorder- und Rückseite)</li>
<li>gültige Aufenthaltsgenehmigung/Aufenthaltstitel (bei nicht EU-Angehörigen)</li>
<li>bei im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eines Amtsgerichtes eingetragenen juristischen Personen ein aktueller Registerauszug </li>
<li>bei in Gründung befindlichen juristischen Personen (z.B. GmbH i.G.) die notarielle Beurkundung des Gesellschaftervertrages </li>
<li>bei ausländischen juristischenen Personen der Eintragungsnachweis im ausländischen Register mit beglaubigter deutscher Übersetzung </li>
<li>steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes</li>
<li>steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des städtischen Steueramtes (Wohnort- bzw. Betriebssitzgemeinde)</li>
<li>Online-Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsportals des Amtsgerichtes unter <a href="http://www.vollstreckungsportal.de">www.vollstreckungsportal.de</a></li>
<li>Auskunft von der Insolvenzabteilung des Amtsgerichtes </li>
<li>Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9, zu beantragen bei der Hauptwohnsitzgemeinde und/oder bei juristischen Personen bei der Gemeinde der Hauptniederlassung)</li>
<li>Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O, zu beantragen bei der Hauptwohnsitzgemeinde)</li>
<li>Nachweis einer Haftpflichtversicherung durch Vorlage einer Bestätigung der Versicherung entsprechend dem unter Downloads befindlichen Muster(gilt nur für Wohnimmobilienverwalter, Mindestversicherungssumme für jeden Versicherungsfall 500.000 Euro und für alle Versicherungsfälle eines Jahres 1.000.000 Euro)
</li>
</ol><p><strong>Hinweise:</strong></p><ul>
<li>Sollte Ihre Hauptwohnsitzgemeinde Wuppertal sein, können Sie im Rahmen der Erlaubnisbeantragung sowohl die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister als auch das Führungszeugnis im GewerbeCenter beantragen.</li>
<li>Bei der Antragstellung von juristischen Personen sind die Unterlagen unter Nr. 6. - 10. sowohl für die/den gesetzlichen Vertreter/in als auch für die juristische Person vorzulegen. </li>
<li>Sollte Ihre Wohnort- bzw. Ihre Betriebssitzgemeinde Wuppertal sein, kann die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes (Nr. 7) vom GewerbeCenter angefordert werden. Hierfür ist es erforderlich, die Anlage zum Antrag auf Erteilung einer Gewerbeerlaubnis auszufüllen (Downloads/Links).</li>
<li>Die Unterlagen Nr. 6 bis 12 dürfen bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein.</li>
</ul><p>Ggf. sind im Einzelfall darüber hinausgehende Nachweise erforderlich.</p>08
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https://www.wuppertal.de/vv/produkte/302/302_835417.22_Makler__Erlaubnis_.php.media/289624/2019-07-23_Maklererlaubnis_302_3_Information_DS-GVO.pdfInformation nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei Erhebung personenbezogener Daten bei der betroffenen PersonBitte beachten Sie die o. a. Hinweise zur EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)https://formulare.wuppertal.de/forms/frm/H13xmCP7ZHTpPjRNnc5QrRN8ZJ9NcpGaAntrag auf Erteilung/Erweiterung einer Erlaubnis gemäß § 34c Gewerbeordnung (Maklererlaubnis)https://formulare.wuppertal.de/forms/frm/GZdP3GTKa6a2HkFX2DrcFh9TRt3agMrQErgänzungsblatt für weitere Geschäftsführer/Vertretungsberechtigehttps://formulare.wuppertal.de/forms/frm/Q6G2hpVRjQmVTXd37xmgrmdzc7p15GtAnlage zum Antrag auf Erteilung einer Gewerbeerlaubnishttps://www.wuppertal.de/vv/produkte/302/302_835417.22_Makler__Erlaubnis_.php.media/476179/Merkblatt-Makler.pdfMerkblatthttps://www.wuppertal.de/vv/produkte/302/302_835417.22_Makler__Erlaubnis_.php.media/237324/Muster_Versicherungsbestaetigung__ohne_Personenhandelsgesellschaft_.pdfMuster Versicherungsbestätigung (ohne Personenhandelsgesellschaft)https://www.wuppertal.de/vv/produkte/302/302_835417.22_Makler__Erlaubnis_.php.media/237325/Muster_Versicherungsbestaetigung_fuer_Personenhandelsgesellschaft.pdfMuster Versicherungsbestätigung für Personenhandelsgesellschafthttps://www.wuppertal.de/vv/produkte/302/302_835417.22_Makler__Erlaubnis_.php.media/239949/180717_Vollzugshinweise___34c_Abs._2a_GewO_Weiterbildungspflicht.pdfweitere Hinweise zur Weiterbildungspflichthttps://formulare.wuppertal.de:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/64495af532fe5a5baf5e5da2Erklärung über die Erfüllung der Weiterbildungspflichthttps://formulare.wuppertal.de/forms/frm/Q9ag5MZrVHjANZgamvjcGxQR4JcfanFNegativerklärunghttps://www.ihk.de/bergische/Homepage der Industrie- und Handelskammer Wuppertal-Solingen-Remscheidggf. für weiterführende Informationenhttps://wis.ihk.de/Homepage des Weiterbildungs-Informations-Systems, ein Portal der DIHK Service GmbHggf. für die Suche nach Weiterbildungsangeboten u. a. für Makler und Wohnimmobilienverwalter<p>Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem ausgeübten Tätigkeitsbereich.</p><p> 1. Die Verwaltungsgebühr für die </p><ul>
<li>Vermittlung des Abschlusses oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke/grundstücksgleiche Rechte/Wohnräume/gewerbliche Räume (<strong>Immobilienmakler/in</strong>)</li>
<li>Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr/in in eigenem Namen für eigene und fremde Rechnung (<strong>Bauträger/in</strong>)</li>
<li>Wirtschaftliche Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als <strong>Baubetreuer/in</strong> in fremden Namen für fremde Rechnung</li>
<li>Verwaltung von Wohnimmobilien (<strong>Wohnimmobilienverwalter/in</strong>) <strong> <br /></strong></li>
</ul><p>beträgt für den Antrag einer </p><ul>
<li>natürlichen Person: 500 Euro</li>
<li>juristischen Person mit einem gesetzl. Vertreter: 850 Euro</li>
<li>jeder weitere gesetzl. Vertreter/Betriebsleiter: 350 Euro<strong><br /></strong></li>
</ul><p>2. Die Verwaltungsgebühr für die</p><ul>
<li>Vermittlung des Abschlusses oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Darlehen (<strong>Darlehensvermittler/in</strong>)</li>
</ul><p>beträgt für den Antrag einer </p><ul>
<li>natürlichen Person: 1.500 Euro</li>
<li>juristischen Person mit einem gesetzl. Vertreter: 1.850 Euro</li>
<li>jeder weitere gesetzl. Vertreter/Betriebsleiter: 350 Euro</li>
</ul><p>Die Gebühr für die Änderung der Erlaubnis zur Dokumentation eines <strong>Verzicht</strong>es auf einen Teil des Tätigkeitsbereichs der Erlaubnis beträgt 50 Euro.</p>EG-DLRL-Gewerbe001
Vermittlung001
Wohnung001
Haus001
Eigentumswohnung001
Grundstücke001
Gewerbeobjekte001
EG-DLRL-Ordnung001
Darlehen001
34001
34c001
§001
Verwaltung001
Hausverwaltung001
Wohnungseigentum001
Eigentümergemeinschaft001
Verwalter001
Wohnimmobilie001
57238K100030Stadt Wuppertal2018-05-02T08:26:24+02:002024-03-12T10:37:28+01:00de-DEDeutsch