4919509b-5f2b-4805-aa09-faf4ca0bc4cf2024-03-28T21:27:12+01:00Stadt Wuppertal000
207687Sprengstoff Unbedenklichkeitsbescheinigung03
<p>Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 der 1. SprengV für eine Teilnahme an einem staatlichen Lehrgang zum Erwerb von und zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen</p>05
<p>Um eine Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz erhalten zu können, müssen Sie u. a. Ihre Fachkunde nachweisen.</p><p>Der Nachweis ist durch die erfolgreiche Teilnahme an einem staatlichen Lehrgang zum Erwerb von und zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen zu erbringen.</p><p>Um an diesem staatlichen Lehrgang teilnehmen zu können, benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz. Diese können Sie beim Ordnungsamt beantragen.</p><p>Die Gültigkeit der Unbedenklichkeitsbescheinigung ist auf ein Jahr ab Ausstellungsdatum befristet.</p><p><strong>Voraussetzungen:</strong></p><p>Persönliche Eignung </p><p>Diese umfasst sowohl die körperliche als auch die geistige Eignung. Bei begründeten Zweifeln an der persönlichen Eignung, müssen Sie sich einer kostenpflichtigen amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Untersuchung unterziehen und ein entsprechendes Gutachten vorlegen.</p><p>Zuverlässigkeit </p><p>Im Rahmen des Antragsverfahrens wird von der Ordnungsbehörde ein Führungszeugnis beantragt. Ferner werden Stellungnahmen der Polizei, des Verfassungsschutzes und der Staatsanwaltschaft eingeholt.</p><p>Vollendung des 21. Lebensjahres </p><p>Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.</p><p>EU-Staatsangehörigkeit</p><p><strong>Antragstellung:</strong></p><p>Ein persönliches Gespräch mit der zuständigen Sachbearbeiterin/dem zuständigen Sachbearbeiter ist erforderlich, um Ihre persönliche Eignung festzustellen. Dieses kann entweder bei der Antragstellung oder bei der Abholung der Unbedenklichkeitsbescheinigung erfolgen.</p><p>Der Antrag ist formgebunden schriftlich zu stellen. Der Antrag kann auch eingescannt per Email übersandt werden. Den entsprechenden Vordruck finden Sie unter Downloads/Links.</p><p>Dem Antrag fügen Sie bitte eine Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) bei.</p><p>Da im Antragsverfahren mehrere Behörden zu beteiligen sind, kann die Bearbeitung drei Monate und länger dauern. Bitte beachten Sie dies bei der Terminplanung für den staatlichen Lehrgang.</p><p>Nachdem alle Unterlagen vorliegen, werden diese geprüft. Sofern keine Versagensgründe vorliegen, wird sich die zuständige Sachbearbeiterin/der zuständige Sachbearbeiter mit Ihnen in Verbindung setzen.</p>06
<ul>
<li>Sprengstoffgesetz</li>
<li>1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz</li>
</ul>07
<ul>
<li>Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite)</li>
<li>vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag (den Vordruck finden Sie unter Downloads/Links)</li>
</ul>08
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https://www.wuppertal.de/vv/produkte/302/302.15_Sprengstoff_Unbedenklichkeitsbescheinigung.php.media/416182/Antrag-Unbedenklichkeitsbescheinigung.pdfAntrag Unbedenklichkeitsbescheinigunghttp://www.gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/Sprengstoffgesetzhttp://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz<p>Für die Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung wird eine Gebühr in Höhe von 160,00 Euro erhoben.</p>UB001
K100030Stadt Wuppertal2018-05-02T08:26:24+02:002022-11-21T09:31:11+01:00de-DEDeutsch279023false53493Allg. Gefahrenabwehr/ordnungsbehördliche Bestattungen 302.15Allg. Gefahrenabwehr/ordnungsbehördliche Bestattungen 302.15K100030Stadt Wuppertal2019-04-17T11:55:45+02:002023-03-15T10:56:01+01:00de-DEDeutsch01
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