f2a380b7-d762-44e6-f468-0f2b6610c4162024-03-29T02:40:39+01:00Stadt Wuppertal000
57209Spielhallenerlaubnis03
<p>Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.</p>05
<p>Wer gewerbsmäßig</p><ul>
<li>eine Spielhalle oder</li>
<li>ein ähnliches Unternehmen betreiben will,</li>
</ul><p>das ausschließlich oder überwiegend der</p><ul>
<li>Aufstellung von Spielgeräten oder</li>
<li>der Veranstaltung anderer Spiele</li>
</ul><p>dient, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde (Spielhallenerlaubnis).</p><p>Zuständige Behörde ist die, wo sich die Betriebsstätte befindet.</p><p> </p><p>Die Erlaubnis ist personen- und objektbezogen, d. h., sie wird für bestimmte Räumlichkeiten erteilt. Bauordnungsrechtliche Vorgaben sind zwingend zu berücksichtigen. </p><p>Die zulässige Anzahl der Spielgeräte richtet sich nach den Vorschriften der Spielverordnung, wonach auf je 12 qm Grundfläche höchstens ein Geld- oder Warenspielgerät aufgestellt werden darf. Die Höchstzahl ist auf 12 Geld- oder Warenspielgeräte je Spielhalle oder ähnliches Unternehmen begrenzt. </p><p>Für das <strong>Aufstellen von Spielgeräten</strong> <strong>mit Gewinnmöglichkeit</strong> ist eine seperate Erlaubnis erforderlich.</p><p>Auch muss eine Bestätigung der zuständigen Behörde vorliegen, dass der Aufstellort geeignet ist, Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufzustellen(<strong>Geeignetheitsbestätigung</strong>).</p><p>Bitte beachten Sie, dass die erlaubnispflichtigen Tätigkeiten erst nach Erteilung der entsprechenden Erlaubnis ausgeübt werden dürfen. Ein eventueller Verstoß erfüllt einen Ordnungswidrigkeitentatbestand und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.</p><p> </p><p><strong>HINWEIS</strong> </p><p>Nach Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) und des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag NRW (AG GlüStV NRW) zum 01.12.2012, ist dieses Recht neben den Vorschriften zur Gewerbeordnung anzuwenden.</p><p><strong>Unter Berücksichtigung der Übergangsfristen ist zur Errichtung und zum Betrieb einer Spielhalle auch eine glücksspielrechtliche Erlaubnis nach § 16 Abs. 2 AG GlüStV in Verbindung mit § 24 Abs. 1 GlüStV erforderlich. </strong></p>06
<p><a href="http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__33i.html">§ 33 i Gewerbeordnung</a></p><p><a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/spielv/gesamt.pdf">Spielverordnung</a><a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/spielv/gesamt.pdf"></a></p>07
<p>Im Rahmen der Antragstellung empfiehlt sich Ihre persönliche Vorsprache im GewerbeCenter.</p><p><strong>Eine Vorsprache ist nur nach vorhergehender <a target="_blank" href="https://www.wuppertal.de/vv/produkte/302/gewerbecenter.php" rel="noreferrer noopener">Terminvereinbarung</a> möglich.</strong></p><p>Die Prüfung Ihrer Identität sowie die Beratung im Hinblick auf den erlaubnispflichtigen Tätigkeitsbereich und ggf. weiterer Informationsaustausch kann sofort erfolgen. Bitte berücksichtigen Sie, dass bei Antragsabgabe die Verwaltungsgebühr zu entrichten ist (siehe Gebühren/Zahlungsart).</p><p><strong>Folgende Unterlagen sind erforderlich</strong>: </p><ol>
<li>Personalausweis oder Reisepass mit einer Meldebescheinigung (ggf. Kopie der Vorder- und Rückseite)</li>
<li>gültige Aufenthaltsgenehmigung/Aufenthaltstitel (bei nicht EU-Angehörigen)</li>
<li>bei im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eines Amtsgerichtes eingetragenen juristischen Personen ein aktueller Registerauszug </li>
<li>bei in Gründung befindlichen juristischen Personen (z.B. GmbH i.G.) die notarielle Beurkundung des Gesellschaftervertrages </li>
<li>bei ausländischen juristischenen Personen der Eintragungsnachweis im ausländischen Register mit beglaubigter deutscher Übersetzung </li>
<li>steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes</li>
<li>steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes (Wohnort- bzw. Betriebssitzgemeinde)</li>
<li>Online-Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsportals des Amtsgerichtes unter <a href="http://www.vollstreckungsportal.de">www.vollstreckungsportal.de</a></li>
<li>Auskunft von der Insolvenzabteilung des Amtsgerichtes </li>
<li>Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9, zu beantragen bei der Hauptwohnsitzgemeinde und/oder bei juristischen Personen bei der Gemeinde der Hauptniederlassung)</li>
<li>Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O, zu beantragen bei der Hauptwohnsitzgemeinde)</li>
<li>Kopie des Pacht- oder Mietvertrages (ggf. Untermietvertrag incl. Einverständniserklärung des Hauptvermieters) mit den Unterschriften aller Vertragsparteien bzw. Eigentumsnachweis</li>
<li>4 einwandfreie Grundrisszeichnungen mit allen Betriebs- und Nebenräumen (durch Rotumrandung kenntlich gemacht) in DIN A 4 Format unter Angabe der m²-Größen</li>
</ol><p><strong>Informationen:</strong></p><ul>
<li>Sollte Ihre Hauptwohnsitzgemeinde Wuppertal sein, können Sie im Rahmen der Erlaubnisbeantragung sowohl die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister als auch das Führungszeugnis im GewerbeCenter beantragen.</li>
<li>Bei der Antragstellung von juristischen Personen sind die Unterlagen unter Nr. 6. - 11. sowohl für die/den gesetzlichen Vertreter/in als auch für die juristische Person vorzulegen. </li>
<li>Sollte Ihre Wohnort- bzw. Ihre Betriebssitzgemeinde Wuppertal sein, kann die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes (Nr. 7) vom GewerbeCenter angefordert werden. Hierfür ist es erforderlich, die Anlage zum Antrag auf Erteilung einer Gewerbeerlaubnis auszufüllen (Downloads/Links).</li>
<li>Die Unterlagen Nr. 6 bis 11 dürfen bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein.</li>
</ul><p> </p><p>Ggf. sind im Einzelfall darüber hinausgehende Nachweise erforderlich.</p>08
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https://formulare.wuppertal.de/forms/frm/8zqnV5zrtm85NdXa9r2MRapxPdDGnxfAntrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle nach § 33i Gewerbeordnunghttps://formulare.wuppertal.de/forms/frm/56TNHRPJAqnaKhk3fFMGD5nqkzpA9P1mErgänzungsblatt für weitere Geschäftsführer/Vertretungsberechtigtehttps://formulare.wuppertal.de/forms/frm/1jgRapdgnG8NNXR3RKpFAx6HVMCad6mAnlage zum Antrag auf Erteilung einer Gewerbeerlaubnis<p>pro mögliches Spielgerät 250 Euro</p>EG-DLRL-Ordnung001
Spielhalle001
Spielothek001
Casino001
Glücksspiel001
Konzession001
57238572735722257216K100030Stadt Wuppertal2017-08-23T13:41:31+02:002019-08-01T11:55:28+02:00de-DEDeutsch279051false279045Gewerbecenter, Veranstaltungen, ProstSchG 302.32Gewerbecenter, Veranstaltungen, ProstSchG 302.32<p>Mo – Fr 08.00 – 12.30 Uhr <strong>nach vorhergehender Terminvereinbarung </strong></p><p><strong><span style="text-decoration: underline;"><em><a title="Terminvereinbarung" target="_blank" href="https://www.wuppertal.de/terminvergabe-gewerbe" rel="noopener">Hier geht es zur Terminvereinbarung</a></em></span></strong></p><p><strong>Die telefonische Erreichbarkeit ist während der Öffnungszeiten eingeschränkt; daher wird bei Rückfragen eine Kontaktaufnahme per E-Mail empfohlen:</strong></p><p><strong><a title="gewerbecenter@stadt.wuppertal.de" target="_blank" href="mailto:gewerbecenter@stadt.wuppertal.de" rel="noopener">gewerbecenter@stadt.wuppertal.de</a></strong></p>https://www.wuppertal.de/vv/oe/302.32.phpStadt Wuppertal - Gewerbecenter, Veranstaltungen, ProstSchGK100030Stadt Wuppertal2019-04-17T13:12:45+02:002023-05-25T06:35:56+02:00de-DEDeutsch01
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