97ce8229-d67f-48ec-82cd-f43125ba3e372024-03-28T19:05:37+01:00Stadt Wuppertal000
56283Übertrage von befristeten Aufenthaltserlaubnissen (für Nicht-EU Bürger)03
<p>Bei Verlust des Heimatpasses oder des befristeten Aufenthaltstitels muss die Karte neu bestellt werden.</p>05
<p>Muss eine befristete Aufenthaltserlaubnis übertragen werden, bitte zunächst erfragen, wie lange die Aufenthaltserlaubnis noch gültig ist.</p><p>Folgende Fallkonstellationen sind zu unterscheiden:</p><ul>
<li>Bei einer Gültigkeit von <strong>weniger als einem Jahr</strong>, kann die Aufenthaltserlaubnis nicht einfach übertragen werden. In diesem Fall muss zunächst die Aufenthaltserlaubnis verlängert werden.</li>
</ul><ul>
<li>Ist die Aufenthaltserlaubnis noch <strong>länger als 1 Jahr </strong>gültig, gilt folgendes:</li>
</ul><p><strong>Der Kunde muss sich über das Kontaktformular zur weiteren Bearbeitung an die Ausländerbehörde wenden. <br /></strong></p><p><strong>Weitere Informationen und Voraussetzungen sind:</strong></p><ul>
<li>Ohne Abgabe der biometrischen Daten können Sie keinen Aufenthaltstitel bekommen.</li>
<li>Die Abgabe der Fingerabdrücke ist Pflicht für alle drittstaatsangehörigen Personen ab 6 Jahre. Dies ist eine Vorgabe der Europäischen Union.</li>
<li>die persönliche Vorsprache ist zwingend notwendig</li>
<li>Die ehemalige Gebührenbefreiung bei angehörigen Deutschen entfällt.</li>
<li>Man erhält eine Chipkarte, die erst von der Bundesdruckerei erstellt werden muss.</li>
</ul>06
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Aufenthaltserlaubnissen001
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K100030Stadt Wuppertal2017-08-23T13:39:55+02:002024-03-15T13:11:30+01:00de-DEDeutsch