ba462d80-0a96-49ed-9b77-e800ec854aeb2024-03-29T16:27:36+01:00Stadt Wuppertal000
57808990670040600009906700400000099067004001003990670040010029906700412300099067004123001990670040520009906700100000099067003007000990670010010009906700400100099067003000000Jagdschein beantragen oder verlängern03
<p>Wer die Jagd ausüben möchte muss eine Jägerprüfung bestanden haben und einen gültigen Jagdschein besitzen.</p><p>Die Untere Jagdbehörde ist verpflichtet die erforderliche jagdtaugliche Eignung durch eine persönliche Vorsprache zu prüfen. Aus diesem Grund wird das Verfahren für die Erteilung von Jagdscheinen verändert. Weitere Informationen sind auf der Internetseite beschrieben.</p>05
<p>Sie können einen Jagdschein beantragen, wenn Sie die Jägerprüfung bestanden haben und mindestens 16 Jahre alt sind und eine Jagdhaftpflichtversicherung für die beantragte Laufzeit mit der gesetzlich erforderlichen Mindestversicherungssumme abgeschlossen haben.</p><p>Sie können bei der unteren Jagdbehörde einen Jagdschein mit einer Gültigkeitsdauer von wahlweise 14 Tagen (Tagesjagdschein), 1, 2 oder 3 Jahren beantragen.</p><p>Der Jagdschein kann bis zu fünf Mal verlängert werden. Danach wird ein neuer Jagdschein ausgestellt. Verlängerungen für das neue Jagdjahr stellt die Untere Jagdbehörde ab dem 06. Januar des Jahres bei Vorlage des neuen Versicherungsnachweises aus.</p><p>Gemäß <strong>Erlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen III-571-10-00.00 vom 8.8.2002 dürfen Jagdscheine nur nach persönlicher Vorsprache ausgestellt bzw. verlängert werden!</strong> </p><p>Aufgrund der erforderlichen Sicherheitsüberprüfung, empfehlen wir eine Jagdscheinbeantragung/-verlängerung online. Erst dann kann die Sicherheitsüberprüfung durch uns erfolgen. I.d.R. dauert diese 2-6 Wochen. Sollten Sie einen noch gültigen Jagdschein besitzen und den in der Zwischenzeit benötigen, warten Sie ca. 3 Wochen bevor Sie ihn uns einreichen. Sobald wir Ihren Jagdschein haben und die Sicherheitsabfragen negativ sind, erhalten Sie einen Termin über das Serviceportal und können dann während der persönlichen Vorsprache nach erfolgreicher jagdtauglicher Prüfung Ihren Jagdschein mitnehmen.</p>06
<ul>
<li>Bundesjagdgesetz</li>
<li>Landesjagdgesetz NRW</li>
<li>Durchführungsverordnung des Landesjagdgesetz NRW</li>
</ul>07
<p><strong>1) Antrag über das Serviceportal:</strong></p><p><strong>https://serviceportal.wuppertal.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11462/show.</strong></p><p>Dort können Sie die nachfolgend genannten Unterlagen direkt mit hochladen:</p><p><strong>a) Erstmalige Ausstellung:</strong></p><ul>
<li>Nachweis der Jägerprüfung (Prüfungszeugnis)</li>
<li>gültiger Personalausweis/ Pass </li>
<li>Vollmacht/Einverständniserklärung gesetzliche Vertretung (bei minderjährigen Personen)</li>
<li>Versicherungsbestätigung über eine Jagdhaftpflichtversicherung für die beantragte Laufzeit und die gesetzlich erforderlich Deckungssumme</li>
<li>ggfls. Nachweis über die Schulung zur Kundigen Person (Fleischhygiene), Fallenlehrgang</li>
<li>Ggfls. Nachweis über die Jagdberechtigung/-Bezirk (Eigenjagdbezirk, Nießbrauch)</li>
<li>Bei Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland: Nachweis über die Jagdberechtigung / Einladung</li>
</ul><p><strong> </strong><strong>b) Verlängerung</strong></p><ul>
<li>gültiger Personalausweis/ Pass </li>
<li>Versicherungsbestätigung über eine Jagdhaftpflichtversicherung für die beantragte Laufzeit und die gesetzlich erforderlich Deckungssumme</li>
<li>Vollmacht/Einverständniserklärung gesetzliche Vertretung (bei minderjährigen Personen)</li>
<li>Ggfls. Nachweis neu erworbener Qualifikation z.B. die Schulung zur Kundigen Person (Fleischhygiene), Fallenlehrgang</li>
<li>Ggfls. Nachweis über die Jagdberechtigung/-Bezirk (Eigenjagdbezirk, Nießbrauch, Pachtvertrag, entgeltliche Jagderlaubnis)</li>
<li>Bei Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland: Nachweis über die Jagdberechtigung / Jagdeinladung</li>
<li></li>
</ul><p><em><strong>2) Bei beiden Antragstellungen müssen noch Unterlagen per Post oder über einen städtischen Briefkasten an die Untere Jagdbehörde geschickt werden:</strong></em></p><ul>
<li>Bei Neuausstellungen oder wenn im aktuellen Jagdschein keine Verlänergung mehr möglich ist (Seite 5 voll) bitte ein Passbild (muss kein biometriches Passbild sein) einreichen</li>
<li>Bei Verlängerungen bitte den Jagdschein nach ca. 2-3 Wochen nach Antragstellung im Serviceportal einreichen. Bitte kontrollieren Sie Ihren Jagdschein, ob Verlängerungen möglich sind (bis einschließlich Seite 5 des Jagdscheins sind Verlängerungen möglich).</li>
</ul><p>3) Sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist und wir Ihren Jagdschein vorliegen haben, erhalten Sie über das Serviceportal einen Nachricht, wann Sie Ihren Jagdschein während der persönlichen Vorsprache abholen können.</p>08
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https://www.wuppertal.de/vv/produkte/106/jagdschein.php.media/264012/DS-GVO_zum_Formular_Antrag_auf_Ausstellung_oder_Verlaengerung_eines_Jagdscheins.pdfInformationen zur EU-DatenschutzGrundverordnunghttps://serviceportal.wuppertal.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/11462/showAntrag auf Ausstellung und Verlängerung des Jagdscheineshttps://serviceportal.wuppertal.de/Serviceportal der Stadt Wuppertalhttp://www.ljv-nrw.de/kjs-wuppertal/inhalt/3_29.htmlKreisjägerschaft Wuppertalhttps://www.umwelt.nrw.de/naturschutz/jagd-und-fischerei/jagd/jagdrecht/Jagd und Rechthttps://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__5.html§ 5 Waffengesetz - Zuverlässigkeit<p> </p><p><strong>Jagdscheine für Erwachsene </strong></p><ul>
<li>Tagesjagdschein - 15,00 € (Gültigkeit 14 Tage)</li>
<li>1 Jahr - 35,00 €</li>
<li>2 Jahre - 45,00 €</li>
<li>3 Jahre - 65,00 €</li>
</ul><p> </p><p><strong>Jugendjagdscheine</strong></p><p>1 Jahr - 20,00 €<br />2 Jahre - 30,00 €<br />3 Jahre - 35,00 €</p><p> </p><p><strong>Falknerjagdscheine</strong></p><p>Tagesfalknerjagdschein - 15,00 € <br />1 Jahr - 20,00 € <br />2 Jahre - 30,00 € <br />3 Jahre - 35,00 €</p><p> </p><p><strong>Jugendfalknerscheine</strong></p><p>1 Jahr - 15,00 €<br />2 Jahre - 20,00 €<br />3 Jahre - 25,00 €</p><p> </p><p>Die Gebühren gelten sowohl für den Erstantrag als auch für die Verlängerung des Jagdscheines.</p><p>Ab Antragstellung dauern die erforderlichen Sicherheitsüberprüfungen ca. 2-3 Wochen, in Spitzenzeiten der Antragstellungen (März und April) kann es auch länger dauern.<br />Aus diesem Grund raten wir Ihnen Ihren gültigen Jagdschein erst nach dieser Frist an die Untere Jagdbehörde zu schicken oder in eine städtischen Briefkasten an uns adressiert einzuwerfen.</p><p><strong>Wenn uns Ihr Jagdschein/Passbild</strong> vorliegt kann es je nach Antragsaufkommen bis zu Wochen dauern. <strong>Sie werden sofort informiert, sobald Sie Ihren Jagdschein persönlich abholen können. </strong></p>EG-DLRL-Ordnung001
jagen001
Falknerschein001
Jagdschein001
Jagdbehörde001
5780657810K100030Stadt Wuppertal2017-08-23T13:42:35+02:002024-02-26T16:15:28+01:00de-DEDeutsch53780false53758Ressortmanagement, Jagd- und Fischereiangelegenheiten, Untere Jagdbehörde 106.01Ressortmanagement, Jagd- und Fischereiangelegenheiten, Untere Jagdbehörde 106.01<p><strong>mittwochs von 14 bis 15 Uhr</strong></p><p><strong>Ab dem 01.12.2023 bieten wir zusätzlich noch eine Sprechstunde mittwochs in der Zeit von 11 - 12 Uhr an.</strong></p>telefon
0202 563-5560https://www.wuppertal.de/vv/oe/106.01.phpStadt Wuppertal - Ressortmanagement, Jagd- und Fischereiangelegenheiten, Untere JagdbehördeK100030Stadt Wuppertal2017-08-23T13:36:16+02:002024-01-23T11:50:45+01:00de-DEDeutsch01
57808051240000000K100030Stadt Wuppertal346147HerrJensMonzelSachbearbeiter*inC-370001
Johannes-Rau-Platz 142275Wuppertaltelefon
0202 563-8339email
Jens.Monzel@stadt.wuppertal.de01
57808051240000000Erteilung/ Verlängerung von JagdscheinenK100030Stadt WuppertalK100030Stadt Wuppertal62925FrauAnnikaMehnertSachbearbeiter/in<p>nach Absprache</p>C-370001
Johannes-Rau-Platz 142275Wuppertaltelefon
0202 563-5549fax
0202 563-8049email
annika.mehnert@stadt.wuppertal.de01
57808051240000000Einziehung von Jagdscheinen, jagdrechtliche AngelegenheitenK100030Stadt WuppertalK100030Stadt Wuppertal59222FrauUrsulaNölleSachbearbeiter/inC-372001
Johannes-Rau-Platz 142275Wuppertaltelefon
0202 563-5262email
ursula.noelle@stadt.wuppertal.de01
57808051240000000Erteilung/ Verlängerung von JagdscheinenK100030Stadt WuppertalK100030Stadt Wuppertal61811FrauBirgitSchillerVerwaltungsmitarbeiter*inC-308001
Johannes-Rau-Platz 142275Wuppertaltelefon
0202 563-5781email
birgit.schiller@stadt.wuppertal.de01
57808051240000000Erteilung/ Verlängerung von JagdscheinenK100030Stadt WuppertalK100030Stadt Wuppertal