6c851bfe-b27f-4d14-d6ae-f012b4c12e5e2024-03-29T02:44:26+01:00Stadt Wuppertal000
581439910800900000099108009020000991080030000009910800300100099108009012000Parkausweis: für Schwerbehinderte03
<p>Personen, die mit Hauptwohnsitz in Wuppertal wohnhaft sind, und einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder „BL“ (Blind bzw. stark sehbehindert) besitzen, können einen Parkausweis für Schwerbehinderte „blau“ beantragen.</p><p>Ausführliche Informationen siehe „Beschreibung, Details, Links und Downloads“.</p>05
<p>Der Parkausweis für Schwerbehinderte gilt innerhalb der EU.</p><p>Die Gültigkeit des Parkausweises richtet sich grundsätzlich nach der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises.</p><p>Die maximale Gültigkeitsdauer des Parkausweises beträgt 5 Jahre.</p><p>Der Parkausweis ist unabhängig vom Alter personengebunden und kann nicht an andere Personen abgegeben werden.</p><p><strong>Die Ausstellung des Parkausweises bitte nur schriftlich auf dem Postweg beantragen.</strong></p><p>Stadt Wuppertal, Abteilung 104.11, Johannes-Rau-Platz 1, 42275 Wuppertal</p><p>Beantragen Sie die Verlängerung in dem Monat, in welchem die Gültigkeit des Parkausweises endet.</p><p><strong>Persönliche Vorsprachen sind nur mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.</strong></p><p><strong>Termine sind nur erforderlich für den Ersatz des Parkausweises bei Verlust.</strong></p><p>Weitere Informationen zu den Parkerleichterungen und was beim Parken mit dem Parkausweis zu beachten ist, entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt unter „Links und Downloads“ – <strong>Info Parkausweis für Schwerbehinderte EU-Modell blau</strong></p>06
<p>Für die Ausstellung des Parkausweises für Schwerbehinderte erforderliche Dokumente:</p><p>- von der Stadt Wuppertal ausgestellter gültiger Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid mit Merkzeichen aG oder BL</p><p>- gültiges Ausweisdokument mit aktueller Anschrift oder Meldebescheinigung</p><p>- aktuelles Passbild (wird auf der Rückseite des Parkausweises aufgeklebt)</p><p>Anstatt eines gültigen Ausweisdokumentes wird auch ein ungültiges Ausweisdokument zusammen mit der Befreiung von der Ausweispflicht anerkannt.</p><p>Senden Sie die benötigten Unterlagen als gut lesbare Fotokopie (Vor- und Rückseite) sowie das Passbild im Original an:</p><p>Stadt Wuppertal, Abteilung 104.11, Johannes-Rau-Platz 1, 42275 Wuppertal</p><p><strong>Mit dem Parkausweis verbundene Rechte</strong></p><p>Wer den „blauen“ Parkausweis für Schwerbehinderte besitzt, ist in der Bundesrepublik Deutschland berechtigt, mit einem Fahrzeug</p><ul>
<li>an Stellen, an denen das eingeschränkte Haltverbot (Zeichen 286, 290.1 StVO) angeordnet ist, bis zu 3 Stunden zu parken (siehe dazu „Hinweise“ weiter unten),</li>
<li>im Bereich eines Zonenhaltverbots (Zeichen 290.1 StVO), in dem durch Zusatzzeichen das Parken zugelassen ist, die zugelassene Parkdauer zu überschreiten, </li>
<li>an Stellen, die durch Zeichen "Parken" (Zeichen 314 StVO), "Parkraumbewirtschaftungszone" (Zeichen 314.1 StVO) oder "Parken auf Gehwegen" (Zeichen 315 StVO) gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzzeichen eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus zu parken,</li>
<li>in Fußgängerzonen (Zeichen 242.1 StVO), in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit zu parken,</li>
<li>an städtischen Parkuhren und Parkscheinautomaten zu parken, ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung,</li>
<li>auf Parkplätzen für Bewohner bis zu 3 Stunden zu parken, </li>
<li>in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325.1 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen zu parken, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern, </li>
<li>auf allen allgemeinen Schwerbehindertenparkplätzen zu parken.</li>
</ul><p><strong>Hinweise</strong></p><p>Beim Parkvorgang ist der Parkausweis für Schwerbehinderte gut lesbar im Sichtbereich der Frontscheibe auszulegen. </p><p>Grundsätzlich können die Parkerleichterungen nur dann in Anspruch genommen werden, wenn in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. </p><p>Die höchstzulässige Parkzeit beträgt 24 Stunden. </p><p>Beträgt die Parkzeit weniger als 24 Stunden bzw. ist die Parkzeit durch Beschilderung begrenzt, muss neben dem Parkausweis die Parkscheibe mit eingestellter Ankunftszeit ausliegen. </p><p>Das Parken auf persönlichen Behindertenparkplätzen (gekennzeichnet mit Nummer oder Fahrzeugkennzeichen) ist nicht gestattet. </p><p>Halten Sie eingeschränkte Haltverbote mit Zusatzbeschilderung wie z. B. „Rettungsweg Feuerwehr“, „Einsatzfahrzeuge“, „Polizei“ „Dienstfahrzeuge ...“ bitte frei.</p><p> </p><p><strong>Rechtliche Grundlage</strong></p><p>§ 46 Abs. 1 Nr. 11 der Straßenverkehrsordnung (StVO)</p>08
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https://www.wuppertal.de/vv/produkte/104/104.11_Schwerbehinderten-Parkausweise.php.media/489820/DS-GVO-zu-den-Formularen-Antraege-auf-Parkausweise-und-Ausnahmegenehmigungen-Stand-24.10.23.docxEU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Informationen der Betroffenen gem. Art. 13 DS-GVOBitte beachten Sie die o.a. Hinweise zur EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)https://formulare.wuppertal.de:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/5991483a0cf2d9c059caa8d6Vollmacht (als mobiler Webassistent)https://www.wuppertal.de/vv/produkte/104/104.11_Schwerbehinderten-Parkausweise.php.media/431159/Info-Parkausweis-EU-Modell-blau_2022.pdfParkausweis: Infoblatt Schwerbehinderten-Parkerleichterunghttps://formulare.wuppertal.de/forms/frm/kRhZ4nMTdKcQP5vA2GKrn1vqAxNJzNHgAntrag Schwerbehindertenparkplatz Wohnunghttps://formulare.wuppertal.de/forms/frm/51P6jv1z4AcPA7vzgjtPz1Nh48Vg23CzAntrag Schwerbehindertenparkplatz Arbeitsstättehttps://www.wuppertal.de/vv/produkte/104/104.11_Schwerbehinderten-Parkausweise.php.media/431160/Info-Vorlaeufige-Ausnahmegenehmigung_2022.pdfInformationsblatt Vorlaufige Genehmigung<p>15,00 Euro auf Rechnung</p>EG-DLRL-Verkehr001
Parken001
Schwerbehindertenparkausweis001
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