39da28e3-cd3a-4e22-e6ec-3684789e828e2024-03-29T08:14:39+01:00Stadt Wuppertal000
581199910800300000099108003001000Parkausweis: City-Ausweis Aue, Barmen und Elberfeld03
<p>Wer im City-Bereich der Aue, Barmen oder Elberfeld mit Haupt- oder Nebenwohnsitz amtlich gemeldet ist, kann einen City-Parkausweis beantragen.<br />Ausführliche Informationen siehe „Beschreibung, Details, Links und Downloads“.</p><p>Es können keine neuen Parkausweise für die Bereiche Aue und Barmen ausgegeben werden, da das Kontingent erschöpft ist.<br />Bestehende City-Ausweise können innerhalb von höchstens 2 Monaten nach Ablauf der Gültigkeitsdauer verlängert werden.</p><p>Für den Bereich Aue können auch bestehende City-Ausweise aufgrund einer geplanten Großbaumaßnahme maximal bis zum 29.02.2024 befristet verlängert werden. Alternativ kann ab diesem Zeitpunkt ggfs. ein Bewohnerparkausweis für die Zone E8 beantragt werden.</p><p>Bei Wegzug aus dem Geltungsbereich ist der Cityparkausweis ungültig und unverzüglich zurückzugeben. Eine Übertragung auf Dritte ist unzulässig.</p>05
<p>Unter „Links und Downloads“ Auflistung Straßen City-Parken erfahren Sie, ob Sie einen City-Parkausweis beantragen können.</p><p>Pro Person wird 1 City-Parkausweis ausgestellt.</p><p>Die/der Antragsteller(in) muss über einen Führerschein verfügen.</p><p>Das Fahrzeug muss auf die/den Bewohner(in) als Antragsteller(in) zugelassen sein oder nachweislich von ihr/ihm dauernd und privat genutzt werden.</p><p>Sind Antragsteller(in) und Halter(in) des Fahrzeuges nicht identisch, wird von der/vom Halter(in) eine unterschriebene Bestätigung über die dauerhafte und private Nutzung benötigt.</p><p>Bei der Nutzungsbestätigung wird unterschieden, ob das Fahrzeug auf eine Privatperson zugelassen ist oder ob es sich um ein Dienst- bzw. Firmenfahrzeug handelt.</p><p>Für die private Nutzung eines Dienst- bzw. Firmenfahrzeuges sind zusätzliche Unterlagen erforderlich, die Sie auf dem entsprechenden Formular nachlesen können.</p><p>Die beiden Formulare „Nutzungsbestätigung durch Privatperson“ und „Nutzungsbestätigung für Dienst- oder Firmenfahrzeug“ finden Sie unter „Links und Downloads“.</p><p>Fahrzeuge mit „LKW-Zulassung“ bzw. rein gewerblich genutzte Fahrzeuge erhalten generell keinen City-Parkausweis.</p><p>Auf dem City-Parkausweis können bis zu 2 Kennzeichen eingetragen werden.</p><p>Mit dem Parkausweis parken darf immer nur eines der beiden Fahrzeuge.</p><p>Die maximale Parkdauer beträgt werktags 24 Stunden.</p><p>Sofern Sie die Voraussetzungen noch erfüllen, können Sie Ihren Ausweis frühestens sechs Wochen vor dem Ablauf verlängern.</p><p>Der Gültigkeitszeitraum knüpft dabei automatisch an den Ihres bestehenden Ausweises an.</p><p>Die Ausstellung des City-Parkausweises kann online über das Serviceportal beantragt werden.</p><p>Die Weiterleitung finden Sie unter „Links und Downloads“ <strong>Onlineantrag Cityparkausweis</strong></p><p>Steht Ihnen das Serviceportal nicht zur Verfügung, stellen Sie Ihren Antrag per E-Mail oder auf dem Postweg.</p><p><strong>parkausweise@stadt.wuppertal.de</strong></p><p>Stadt Wuppertal, Abteilung 104.11, Johannes-Rau-Platz 1, 42275 Wuppertal</p><p><strong>Persönliche Vorsprachen sind nur mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.</strong></p><p>Termine werden für eine kurzfristige Kennzeichenänderung oder bei Ersatz des City-Parkausweises aufgrund Verlust vereinbart.</p>06
<p>Für die Ausstellung des City-Parkausweises erforderliche Dokumente:</p><p>- Personalausweis oder Meldebescheinigung</p><p>- Führerschein</p><p>- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I</p><p>- Nutzungsbestätigung, falls Antragsteller(in) und Fahrzeughalter(in) nicht identisch sind.</p>08
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https://www.wuppertal.de/vv/produkte/104/104.11_City-Ausweise.php.media/498493/2023_City_Parken_Liste_berechtigter_Strassen.pdfCity Parken - berechtigte Straßenhttps://www.wuppertal.de/vv/produkte/104/104.11_City-Ausweise.php.media/486197/Liste-Bewohnerparkzonen_2023.pdfListe Bewohnerparkzonenhttps://www.wuppertal.de/vv/produkte/104/104.11_City-Ausweise.php.media/486196/Formular-Nutzungsbestaetigung-durch-Privatperson_2023.pdfFormular Nutzungsbestätigung Privatpersonenhttps://www.wuppertal.de/vv/produkte/104/104.11_City-Ausweise.php.media/463888/Formular-Nutzungsbestaetigung-fuer-Dienst-oder-Firmenfahrzeug_2023.pdfFormular Nutzungsbestätigung Dienst- Firmenfahrzeughttps://www.wuppertal.de/vv/produkte/104/104.11_City-Ausweise.php.media/489816/DS-GVO-zu-den-Formularen-Antraege-auf-Parkausweise-und-Ausnahmegenehmigungen-Stand-24.10.23.docxEU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Informationen der Betroffenen gem. Art. 13 DS-GVOBitte beachten Sie die o.a. Hinweise zur EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)<p>16,00 Euro monatlich</p><p>190,00 Euro für 1 Jahr Laufzeit</p><p>15,00 Euro bei Änderungen während der Laufzeit (z. B. Kennzeichen)</p>City-Ausweis001
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K100030Stadt Wuppertal2017-08-23T13:43:09+02:002024-02-05T13:01:28+01:00de-DEDeutsch53893false53891284181Verkehrslenkung und Ausnahmegenehmigungen 104.11Verkehrslenkung und Ausnahmegenehmigungen 104.11<p>nach Terminvereinbarung</p>https://www.wuppertal.de/vv/oe/104.11.phpStadt Wuppertal - Verkehrslenkung und AusnahmegenehmigungenK100030Stadt Wuppertal2017-08-23T13:36:25+02:002023-06-13T11:07:56+02:00de-DEDeutsch01
58119051240000000K100030Stadt Wuppertal284181false53893Parkausweise und Ausnahmegenehmigung Fahrverbote 104.1101Parkausweise und Ausnahmegenehmigung Fahrverbote 104.1101K100030Stadt Wuppertal2019-06-19T14:43:27+02:002024-02-20T18:02:36+01:00de-DEDeutsch01
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