28e30ecb-0dad-43c4-be50-078eaea0c3302024-03-29T12:55:35+01:00Stadt Wuppertal000
58140Gestattungsverträge03
<p>Mit einer Gestattung erhält der Gestattungsnehmende die Erlaubnis der Stadt FWuppertal als Grundstückseigentümerin, auf oder in einem Grundstück Über- und Unterbauungen (Leitungen und/oder Anlagen, Überspannungen, Kabel, Rohrleitungen, Revisionsschächte, Bauanker etc.) einzubauen, zu verlegen und zu betreiben.<br />Für das Recht, hierfür öffentlichen Straßenraum oder sonstige städtische Flächen nutzen zu dürfen, ist es erforderlich, einen Gestattungsvertrag abzuschließen.</p><p>Die Gestattung berechtigt – im Unterschied zu einer Sondernutzung – zu einer Inanspruchnahme von öffentlichem Straßenraum, die den sogenannten Gemeingebrauch dieses Grundstücks nicht beeinträchtigt. Dies beinhaltet in aller Regel Leitungsrechte, das heißt unter- oder oberirdische Kabelverlegungen oder Ähnliches. Rechtsgrundlage gemäß § 23 Straßen-und Wegegesetz Nordrhein Westfalen.</p><p>Für die Benutzung wird ein Gestattungsentgelt erhoben, das sich in der Höhe nach der Art und dem Umfang der Maßnahme richtet.</p>05
<p>Sofern städtische Flächen für Unterbauungen (private Kanäle, Leitungen, Berliner Verbau etc.) oder Überbauungen (Erker, Fassaden, Wärmedämmungen... ) in Anspruch genommen werden müssen, ist diese Nutzung nach bürgerlichem Recht durch einen Gesattungsvertrag gem.§ 23 Straßen- und Wegegesetz NRW vertraglich zu regeln.</p>07
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https://www.wuppertal.de/vv/produkte/104/102370100000370735.php.media/379128/Entgeltordnung_-23-StrWG-NW_28.03.2003.pdfEntgeltordnung_§ 23 StrWG NW_28.03.2003.pdf<p>Gemäß Entgeltordnung der Stadt Wuppertal</p>Leitungen001
Kabelbrücke001
Berliner Verbau001
K100030Stadt Wuppertal2017-08-23T13:43:11+02:002022-10-26T10:04:25+02:00de-DEDeutsch207569false53873Stabsstelle Straßenverkehrsrecht 104.01Stabsstelle Straßenverkehrsrecht 104.01K100030Stadt Wuppertal2018-05-02T08:26:19+02:002024-02-01T11:47:47+01:00de-DEDeutsch01
58140051240000000K100030Stadt Wuppertal