00125633-097a-44b4-90a9-44b3feae5b6d2024-03-29T14:41:30+01:00Stadt Wuppertal000
5687199068007000000Untersuchungsberechtigungsschein03
<p>Jugendliche, die in das Berufsleben eintreten, dürfen nur beschäftigt werden, wenn sie innerhalb der letzten 14 Monate von einer Ärztin oder einem Arzt untersucht worden sind und dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin hierüber eine entsprechende Bescheinigung vorlegen.</p>05
<p><strong>Aktuelles (Stand Oktober 2023):</strong></p><p>Ab Oktober 2023 können die Untersuchungsberechtigungsscheine (UBS) von der jugendlichen Person oder einer sorgeberechtigten Person digital beantragt werden. Über folgenden Link gelangen Sie zur Beantragung:</p><p><a target="_blank" href="https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/willkommen" rel="noreferrer noopener">Beantragung Untersuchungsberechtigungsschein</a> <br /><br /><strong>Bitte nutzen Sie zunächst den Weg der digitalen Beantragung</strong>. Sollten hierbei Probleme auftreten können Sie natürlich zu den Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes bzw. des entsprechenden Bürgerbüros <strong>ohne</strong> Termin vorsprechen. Die Öffnungszeiten finden Sie hier: <a target="_blank" href="https://www.wuppertal.de/vv/oe/102370100000287394.php" rel="noreferrer noopener">Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt</a> </p><p>Eine schriftliche bzw. telefonische Beantragung ist nicht möglich!<strong> </strong></p><p>Weitere Informationen finden Sie unter "Details".</p>06
<ul>
<li><a target="_blank" href="https://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/" rel="noreferrer noopener">Jugendarbeitsschutzgesetz</a></li>
<li><a target="_blank" href="https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&gld_nr=8&ugl_nr=8051&bes_id=51771&val=51771&ver=7&sg=1&aufgehoben=N&menu=" rel="noreferrer noopener">Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie des Innenministeriums NRW</a></li>
</ul>07
<p><strong>Bei der Online-Beantragung</strong>:</p><ul>
<li>Personalausweis, elektronischen Aufenthaltstitel oder eID-Karte für EU-Bürger mit angeschalteter Online-Ausweisfunktion</li>
<li><a target="_blank" href="https://www.ausweisapp.bund.de/home" rel="noreferrer noopener">AusweisApp2</a></li>
</ul><p>Hinweis: die Online-Ausweisfunktion ist erst bei Personen aktiviert, die ihren Personalausweis im Alter von 15 Jahren und 9 Monaten beantragt haben. Sollte der Ausweis vorher beantragt worden sein, muss die Online-Ausweisfunktion im Einwohnermeldeamt freigeschaltet werden. <br /><br /></p><p>Sollte der PIN für die Online-Ausweisfunktion nicht mehr bekannt sein, kann über das <a target="_blank" href="https://www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de/" rel="noreferrer noopener">Personalausweisportal</a> ein neuer PIN-Brief beantragt werden.</p><p><strong>Bei persönlicher Beantragung</strong>:</p><ul>
<li>Ausweisdokument des Kindes (Achtung: der elektronische Aufenthaltstitel ist KEIN Ausweisdokument, bitte bringen Sie hier den Reisepass mit)</li>
<li>Sollte kein Ausweisdokument vorhanden sein ist die Geburtsurkunde notwendig</li>
<li>Bei Beantragung durch ein Elternteil zusätzlich dessen Ausweisdokument. Die Vorsprache durch ein sorgeberechtigtes Elternteil alleine ist ausreichend.</li>
</ul>08
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https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/willkommenUntersuchungsberechtigungsschein OnlineOnline-Anwendung zur direkten Beantragung des UBShttps://www.wuppertal.de/vv/produkte/003/Untersuchungsberechtigungsschein.php.media/488850/KDN_DigitalerUBS_Flyer_v1.2_DRUCK.pdfInformationsflyer Online-Antrag UBShttps://www.mags.nrw/aerztliche-untersuchungMinisterium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRWWeitere Informationen bezüglich der Jugendarbeitsschutzuntersuchung sowie der digitalen Ausstellung des UBS.https://www.wuppertal.de/vv/produkte/003/Untersuchungsberechtigungsschein.php.media/355081/Microsoft_Word_-_Datenschutzinformation_tabellarisch-neu.docx.pdfEU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Information an Betroffene gem. Art. 13 DS-GVO<p><strong>Folgende Untersuchungsberechtigungsscheine können ausgestellt werden:</strong><br /><br /></p><ul>
<li>Für die Erstuntersuchung, d.h. eine Untersuchung innerhalb der letzten 14 Monate vor Arbeitsaufnahme (§ 32 Abs. 1 JArbSchG).</li>
<li>Für Nachuntersuchungen, d.h. Untersuchungen vor Ablauf des 1. Beschäftigungsjahres (§ 33 Abs. 1 und 34 JArbSchG).</li>
<li>Für außerordentliche Nachuntersuchungen, d.h. für unabhängig von der regelmäßigen Nachuntersuchung vom Arzt zusätzlich angeordnete Nachuntersuchungen (§ 35 Abs. 1 JArbSchG).</li>
<li>Für Untersuchungen auf Veranlassung der Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz bzw. Bergämter. (§ 42 JArbSchG).</li>
</ul><p>In der Regel können Untersuchungsberechtigungsscheine nur einmal ausgestellt werden. Bei Verlust kann jedoch ein Ersatzschein ausgehändigt werden.</p><p>Mehrfachausgaben von Untersuchungsscheinen sind jedoch möglich, wenn: </p><ul>
<li>der/die Jugendliche sich bereits der Erstuntersuchung unterzogen hat, aber erst nach mehr als einem Jahr erstmals eine Beschäftigung aufgenommen hat,</li>
<li>der Arbeitgeber gewechselt wurde und deshalb eine Nachuntersuchung erforderlich wird.</li>
</ul>16
<p>Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz muss die Erstuntersuchung innerhalb der letzten 14 Monate vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgt sein. Vor dem Ablauf des 1. Beschäftigungsjahres muss eine Nachuntersuchung durchgeführt werden, sofern der/die Jugendliche dann noch nicht volljährig ist.</p><p>Weitere Informationen zum Thema Jugendarbeitsschutz erhalten Sie auf den <a target="_blank" href="https://www.mags.nrw/jugendarbeitsschutz" rel="noreferrer noopener">Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW</a>.</p><p>Die Ausstellung ist gebührenfrei. </p><p>Bei digitaler Beantragung erhalten Sie den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) und eine individuelle UBS-ID direkt auf das Smartphone geschickt. </p><p>Bei der persönlichen Beantragung wird der UBS sowie die UBS-ID entweder ebenfalls auf Ihr Smartphone gesendet oder vor Ort ausgedruckt. </p>Ausbildung001
Jugendschutz001
Schein001
Jugendarbeitsschutzuntersuchung001
UBS-ID001
UBS001
UB-Schein001
Erstuntersuchung001
Untersuchungsschein001
K100030Stadt Wuppertal2017-08-23T13:40:57+02:002023-10-18T15:03:27+02:00de-DEDeutsch53985false539735399153989Einwohnermeldeamt 003.1Einwohnermeldeamt 003.1<p><strong>Zentrale Steinweg 20:</strong></p><p>Montag: 07:00-14:00 Uhr<br>Dienstag: 07:00-16:00 Uhr<br>Mittwoch: 07:00-14:00 Uhr<br>Donnerstag: 07:00-16:00 Uhr<br>Freitag: 07:00-13:00 Uhr <br><br></p><p><strong>In dringenden Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an<br><a title="ema-Wuppertal@stadt.wuppertal.de" target="_blank" href="mailto:ema-Wuppertal@stadt.wuppertal.de" rel="noopener">ema-wuppertal@stadt.wuppertal.de</a> oder telefonisch unter 0202/563-0.</strong></p><p><strong>Für eine Terminvereinbarung benutzen Sie bitte unser <a title="Terminvereinbarung Einwohnermeldeamt" target="_blank" href="https://www.wuppertal.de/rathaus-buergerservice/buergerservice/online-terminreservierung-ema.php" rel="noopener">Buchungssystem</a>.</strong></p><p><br><strong>Bürgerbüro Ronsdorf:</strong><br>Montag: 07:30-14:00 Uhr<br>Dienstag 07:30-16:00 Uhr<br>Mittwoch 07:30-15:00 Uhr<br><strong>Donnerstag geschlossen</strong><br>Freitag 07:30-13:00 Uhr</p><p><br><strong>Bürgerbüro Vohwinkel:<br></strong>Montag: 07:30-14:00 Uhr<br><strong>Dienstag geschlossen</strong><br>Mittwoch 07:30-15:00 Uhr<br>Donnerstag 07:30-16:00 Uhr<br>Freitag 07:30-13:00 Uhr<br><br></p><p><strong>Bürgerbüro Cronenberg (ab 02.05.2022)</strong><span style="text-decoration: underline;"><strong><br></strong></span>Dienstag 7:30 - 15:30 Uhr<br><br><strong>Bürgerbüro Langerfeld (ab 02.05.2022)<br></strong>Donnerstag 7:30 - 15:30 Uhr</p>telefon
0202 563-7575fax
0202 563-8000email
ema-wuppertal@stadt.wuppertal.dehttps://www.wuppertal.de/vv/oe/102370100000287394.phpStadt Wuppertal - EinwohnermeldeamtK100030Stadt Wuppertal2017-08-23T13:36:33+02:002024-02-29T12:46:51+01:00de-DEDeutsch01
56871051240000000K100030Stadt Wuppertal