7e6766ce-0e85-4819-e3c6-af1b67cef4aa2024-03-28T16:40:58+01:00Stadt Wuppertal000
569059901400700000099014007035000Beglaubigungen03
<p>Bei der Beglaubigung wird unterschieden zwischen der öffentlichen Beglaubigung einer Unterschrift und der amtlichen Beglaubigung eines Dokumentes oder einer Unterschrift.</p>05
<p>Die Bearbeitung ist nur mit Termin möglich.<br />Link zum Buchungssystem: <strong><a target="_blank" href="https://www.wuppertal.de/rathaus-buergerservice/buergerservice/online-terminreservierung-ema.php" rel="noreferrer noopener">Terminvereinbarung</a></strong></p><p>Bitte beachten Sie, dass jeden Tag neue Termine in das Terminvereinbarungssystem eingestellt werden. Sollte bei Ihrem Buchungsversuch kein Termin frei sein, versuchen Sie es bitte später, bzw. am nächsten Tag erneut. <br /><br />Achtung: Es können pro Termin maximal 5 Beglaubigungen gebucht werden. Werden mehr als 5 Beglaubigungen benötigt, müssen weitere Termine gebucht werden. <br /><br />Beglaubigungen können Sie auch in anderen Städten machen!<br /><br />Beglaubigungen können auch an den Universitäten und Hochschulen vorgenommen werden! <br /><br /><br /><strong>Öffentliche Beglaubigung:</strong></p><ul>
<li>Zuständigkeit beim Notar<br /><br /></li>
<li>Ausnahme: Beurkundung und Beglaubigung von Erklärungen über den Ehe- und Geburtsnamen (Zuständigkeit: Standesamt)<br /><br /></li>
<li>Ausnahme: Beglaubigungen von Unterschriften unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen (Zuständigkeit: Sozialamt, Abteilung Soziale Dienste, Friedrich-Engels-Allee 76,42285 Wuppertal, Tel. 563-2212, Kosten: 10 € pro Beglaubigung)</li>
</ul><p><strong> </strong></p><p><strong>Amtliche Beglaubigung = Bestätigung der Übereinstimmung einer Kopie mit einem Original </strong></p><ul>
<li>Beglaubigung einer Unterschrift<br /><br /></li>
<li>Beglaubigung eines Dokumentes<br /><br /></li>
<li>Amtliche Beglaubigungen sind <strong>nicht</strong> möglich bei:<br /><br /><ul>
<li>Personenstandsurkunden (Zuständigkeit: ausstellendes Standesamt)</li>
<li>Auszüge aus dem Handelsregister (Zuständigkeit: Amtsgericht)</li>
<li>Auszüge Liegenschaftskataster (Zuständigkeit: Katasteramt)</li>
<li>Beglaubigung von Gesellschaftsverträgen von Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)</li>
<li>Auszüge aus dem Grundbuch (Zuständigkeit: Amtsgericht)</li>
<li>Auszüge aus dem Schuldnerverzeichnis</li>
<li>Nationalpässe</li>
<li>Einbürgerungsurkunden</li>
<li>Erbscheine (Zuständigkeit: Notar = Öffentliche Beglaubigung)</li>
</ul></li>
</ul><p> </p><p><strong>Voraussetzungen für die Beglaubigung von Dokumenten:<br /></strong></p><ul>
<li>Das Dokument oder das unterzeichnete Schriftstück wurde von einer deutschen Behörde ausgestellt oder dient der Vorlage bei einer deutschen Behörde (maßgeblich ist der Behördenbegriff des Verwaltungsverfahrensgesetzes)</li>
<li>Die Originale dürfen nicht laminiert sein.<br /><br /></li>
</ul><p><strong>Ausländische Urkunden:</strong></p><p>Ausländische Urkunden dürfen nicht beglaubigt werden, da Sie nicht unter die gesetzlichen Regelungen der §§ 33 und 34 VwVfG fallen. Diese können nur durch Apostille oder Legalisation bestätigt werden.</p><p>Es ist lediglich möglich eine Kopie der deutschen Übersetzung der ausländischen Urkunde, welche von einem bei deutschen Gerichten zugelassenen staatlich anerkannten Übersetzer übersetzt worden ist, amtlich zu beglaubigen.<br /><br /><strong>Die Beglaubigung bezieht sich dabei ausschließlich auf die übersetzte Version.<br /><br /></strong>Die Kopie der Übersetzung muss mit dem Original vorgelegt werden und es muss die Zusammengehörigkeit zwischen der Übersetzung und der zugrunde liegenden Urkunde erkennbar sein.<strong><br /><br /><br />Voraussetzungen für die Beglaubigung von Unterschriften:</strong><br /><br />Die Beglaubigung kann nur dann erfolgen, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist.<br /><br /><strong>Ausnahmen:<br /></strong></p><ul>
<li>Unterschriften ohne zugehörigen Text</li>
<li>Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen.</li>
</ul>06
<p>§ 129 BGB, §§ 33,34 VwVfG NRW</p>07
<p><br />Das Schriftstück, welches beglaubigt werden soll, muss im Original vorliegen.<br /><br />Die Kopien müssen mitgebracht werden. Bitte Kopien auf DIN A 4 anfertigen. Größere Kopien (z.B. Zeugnisse auf DIN A 3) werden auseinandergetrennt.<br /><br /></p>08
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https://www.brd.nrw.de/themen/ordnung-sicherheit/apostillen-und-beglaubigungenHinweise der Bezirksregierung zu Apostillen und Beglaubigungenhttps://www.wuppertal.de/vv/produkte/003/Beglaubigungen.php.media/455517/Microsoft_Word_-_Datenschutzinformation_tabellarisch-neu.docx-1.pdfEU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Information an Betroffene gem. Art. 13 DS-GVO<p><strong>Datenschutzhinweis</strong></p><p>Wenn Sie die Angebote des Bürgeramtes nutzen und damit Ihre personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen, werden diese durch das Bürgeramt verarbeitet, also erhoben, genutzt oder gespeichert. Die Erhebung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere nach der ab 25.05.2018 in Kraft tretenden EU-Datenschutz-Grundverordnung. Vor der Erhebung personenbezogener Daten sind Sie über die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Kenntnis zu setzen. Hierzu stellen wir Ihnen unter Downloads/Links die erforderlichen Datenschutzinformationen zur Verfügung.</p>16
<p><br />7,- Euro (pro Seite des Originales)</p><p><strong>Zahlen Sie bitte nach Möglichkeit mit EC-Karte.</strong></p>Reisevollmacht001
Unterschrift001
Zeugnis001
56881K100030Stadt Wuppertal2017-08-23T13:41:01+02:002024-01-03T13:40:52+01:00de-DEDeutsch53985false539735399153989Einwohnermeldeamt 003.1Einwohnermeldeamt 003.1<p><strong>Zentrale Steinweg 20:</strong></p><p>Montag: 07:00-14:00 Uhr<br>Dienstag: 07:00-16:00 Uhr<br>Mittwoch: 07:00-14:00 Uhr<br>Donnerstag: 07:00-16:00 Uhr<br>Freitag: 07:00-13:00 Uhr <br><br></p><p><strong>In dringenden Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an<br><a title="ema-Wuppertal@stadt.wuppertal.de" target="_blank" href="mailto:ema-Wuppertal@stadt.wuppertal.de" rel="noopener">ema-wuppertal@stadt.wuppertal.de</a> oder telefonisch unter 0202/563-0.</strong></p><p><strong>Für eine Terminvereinbarung benutzen Sie bitte unser <a title="Terminvereinbarung Einwohnermeldeamt" target="_blank" href="https://www.wuppertal.de/rathaus-buergerservice/buergerservice/online-terminreservierung-ema.php" rel="noopener">Buchungssystem</a>.</strong></p><p><br><strong>Bürgerbüro Ronsdorf:</strong><br>Montag: 07:30-14:00 Uhr<br>Dienstag 07:30-16:00 Uhr<br>Mittwoch 07:30-15:00 Uhr<br><strong>Donnerstag geschlossen</strong><br>Freitag 07:30-13:00 Uhr</p><p><br><strong>Bürgerbüro Vohwinkel:<br></strong>Montag: 07:30-14:00 Uhr<br><strong>Dienstag geschlossen</strong><br>Mittwoch 07:30-15:00 Uhr<br>Donnerstag 07:30-16:00 Uhr<br>Freitag 07:30-13:00 Uhr<br><br></p><p><strong>Bürgerbüro Cronenberg (ab 02.05.2022)</strong><span style="text-decoration: underline;"><strong><br></strong></span>Dienstag 7:30 - 15:30 Uhr<br><br><strong>Bürgerbüro Langerfeld (ab 02.05.2022)<br></strong>Donnerstag 7:30 - 15:30 Uhr</p>telefon
0202 563-7575fax
0202 563-8000email
ema-wuppertal@stadt.wuppertal.dehttps://www.wuppertal.de/vv/oe/102370100000287394.phpStadt Wuppertal - EinwohnermeldeamtK100030Stadt Wuppertal2017-08-23T13:36:33+02:002024-02-29T12:46:51+01:00de-DEDeutsch01
56905051240000000K100030Stadt Wuppertal