69b0f69f-66d8-49f9-b12a-d63a754ea5ae2024-03-29T11:11:04+01:00Stadt Wuppertal000
5721699050027005000Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit - Erlaubnis03
<p>Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.</p>05
<p>Wer gewerbesmäßig</p><ul>
<li>Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind und die Möglichkeit eines Gewinns bieten</li>
</ul><p>aufstellen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde (Aufstellererlaubnis).</p><p>Aufgestellt werden dürfen nur solche Spielgeräte, deren Bauart von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen sind.</p><p>Zuständige Behörde ist</p><ul>
<li>bei Einzelgewerbetreibenden die Hauptwohnsitzbehörde oder die Behörde, wo sich der Betriebssitz befindet</li>
<li>bei juristischen Personen die Behörde, wo sich die Hauptniederlassung befindet</li>
</ul><p> </p><p>Neben der Aufstellererlaubnis muss eine Bestätigung der zuständigen Behörde vorliegen, dass der jeweilige Aufstellort geeignet ist, um Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufzustellen(<strong>Geeignetheitsbestätigung</strong>). </p><p>Sollten die Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in einer Spielhalle aufgestellt werden, muss hierfür eine separate Erlaubnis vorliegen (<strong>Spielhallenerlaubnis</strong>).</p><p>Bitte beachten Sie, dass die erlaubnispflichtigen Tätigkeiten erst nach Erteilung der entsprechenden Erlaubnis ausgeübt werden dürfen. Ein eventueller Verstoß erfüllt einen Ordnungswidrigkeitentatbestand und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.</p><p> </p><p><strong>HINWEIS</strong></p><p>Seit dem 01.09.2013 setzt die Erteilung einer Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit voraus, dass die/der Antragsteller/in</p><ol>
<li>durch eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer nachweist, dass sie/er über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen Kenntnisse zum Jugend- und Spielerschutz unterrichtet worden ist (<strong>Unterrichtungsnachweis - </strong>siehe Downloads/Links) und</li>
<li>über ein <strong>Sozialkonzept</strong> einer öffentlich anerkannten Institution verfügt, in dem dargelegt wird, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll. </li>
</ol><p>Zu beachten ist darüber hinaus, dass der Aufsteller mit der Aufstellung von Spielgeräten nur <strong>Personen beschäftigen</strong> darf, die über einen <strong>Unterrichtungsnachweis</strong> (siehe Nr. 1) verfügen. </p>06
<p><a href="http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__33c.html">§ 33 c Gewerbeordnung</a></p><p><a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/spielv/gesamt.pdf">Spielverordnung</a></p><p> </p><p> </p>07
<p>Im Rahmen der Antragstellung empfiehlt sich Ihre persönliche Vorsprache im GewerbeCenter.</p><p><strong>Eine Vorsprache ist nur nach vorhergehender <a target="_blank" href="https://www.wuppertal.de/vv/produkte/302/gewerbecenter.php" rel="noreferrer noopener">Terminvereinbarung</a> möglich.</strong></p><p>Die Prüfung Ihrer Identität sowie die Beratung im Hinblick auf den erlaubnispflichtigen Tätigkeitsbereich und ggf. weiterer Informationsaustausch kann sofort erfolgen. Bitte berücksichtigen Sie, dass bei Antragsabgabe die Verwaltungsgebühr zu entrichten ist (siehe Gebühren/Zahlungsart).</p><p><strong>Folgende Unterlagen sind erforderlich</strong>: </p><ol>
<li>Personalausweis oder Reisepass mit einer Meldebescheinigung (ggf. Kopie der Vorder- und Rückseite)</li>
<li>gültige Aufenthaltsgenehmigung/Aufenthaltstitel (bei nicht EU-Angehörigen)</li>
<li>bei im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eines Amtsgerichtes eingetragenen juristischen Personen ein aktueller Registerauszug </li>
<li>bei in Gründung befindlichen juristischen Personen (z.B. GmbH i.G.) die notarielle Beurkundung des Gesellschaftervertrages </li>
<li>bei ausländischen juristischen Personen der Eintragungsnachweis im ausländischen Register mit beglaubigter deutscher Übersetzung </li>
<li>steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes</li>
<li>steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes (Wohnort- bzw. Betriebssitzgemeinde)</li>
<li>Online-Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsportals des Amtsgerichtes unter <a href="http://www.vollstreckungsportal.de">www.vollstreckungsportal.de</a></li>
<li>Auskunft von der Insolvenzabteilung des Amtsgerichtes </li>
<li>Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9, zu beantragen bei der Hauptwohnsitzgemeinde und/oder bei juristischen Personen bei der Gemeinde der Hauptniederlassung)</li>
<li>Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O, zu beantragen bei der Hauptwohnsitzgemeinde)</li>
<li>Nachweis über die Unterrichtung der Industrie- und Handelskammer </li>
<li>Sozialkonzept, in dem dargelegt wird, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll</li>
</ol><p><strong>Informationen:</strong></p><ul>
<li>Sollte Ihre Hauptwohnsitzgemeinde Wuppertal sein, können Sie im Rahmen der Erlaubnisbeantragung sowohl die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister als auch das Führungszeugnis im GewerbeCenter beantragen.</li>
<li>Bei der Antragstellung von juristischen Personen sind die Unterlagen unter Nr. 6. - 11. sowohl für die/den gesetzlichen Vertreter/in als auch für die juristische Person vorzulegen. </li>
<li>Sollte Ihre Wohnort- bzw. Ihre Betriebssitzgemeinde Wuppertal sein, kann die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes (Nr. 7) vom GewerbeCenter angefordert werden. Hierfür ist es erforderlich, die Anlage zum Antrag auf Erteilung einer Gewerbeerlaubnis auszufüllen (Downloads/Links).</li>
</ul><p>Ggf. sind im Einzelfall darüber hinausgehende Nachweise erforderlich.</p>08
15
https://www.wuppertal.de/vv/produkte/302/102370100000549398.php.media/289292/2017-07-23_Aufstellererlaubnis_302_3_Information_DS-GVO.pdfInformation nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei Erhebung personenbezogener Daten bei der betroffenen PersonBitte beachten Sie die o. a. Hinweise zur EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)https://formulare.wuppertal.de/forms/frm/KFjcHVZnhm9CkpXKTppmczJRzApRRQdhAntrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeithttps://formulare.wuppertal.de/forms/frm/AkXzPqp6tjfxJjDf7mj1x67xfpnXrjErgänzungsblatt für weitere Geschäftsführer/Vertretungsberechtigtehttps://formulare.wuppertal.de/forms/frm/4MmfcTNzaQrHHTrT6zdchk1rzxqX3XjAnlage zum Antrag auf Erteilung einer Gewerbeerlaubnishttp://www.ihk-koeln.de/Neue_Regeln_fuer_Spielgeraeteaufsteller.AxCMSHomepage der Industrie- und Handelskammer KölnDie IHK Köln übernimmt das Unterrichtungsverfahren für Mitglieder der IHK Köln sowie der IHKs Aachen, Bonn/Rhein-Sieg, Siegen und Wuppertal-Solingen-Remscheid.http://www.wuppertal.ihk24.de/Homepage der Industrie- und Handelskammer Wuppertal-Remscheid-Solingenggf. für weiterführende Informationen<ul>
<li>nat. Person: 1.900 Euro</li>
<li>jur. Person mit einem gesetzl. Vertreter: 2.250 Euro</li>
<li>jeder weitere gesetzl. Vertreter/Betriebsleiter: 350 Euro</li>
<li>Gesellschafter einer GbR: 1.125</li>
</ul>Aufstellererlaubnis001
Geldspielgeräte001
Spielautomat001
Spielothek001
572095722257238K100030Stadt Wuppertal2017-08-23T13:41:32+02:002024-03-12T10:30:17+01:00de-DEDeutsch