b2ddc19f-5577-4a19-a581-993bc3d6cbaf2024-03-29T08:47:59+01:00Stadt Wuppertal000
56263Verfplichtungserklärungen für Visa zu Besuchszwecken03
<p>Für die Einreise zu Besuchszwecken benötigen visumpflichtige ausländische Staatsangehörige die Verpflichtungserklärung eines Gastgebers, der seinen ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. Gastgeber kann jede natürliche oder juristische Person sein. Die Angaben in der Verpflichtungserklärung sind freiwillig. Fehlende Angaben haben möglicherweise die Ablehnung des Visums zur Folge.</p><p>Mit Abgabe der VE verpflichten Sie sich, für alle Kosten die während des Besuches des Gastes entstehen können, aufzukommen.</p><p>Zur Bearbeitung ihres Antrages zur Ausstellung einer Verpflichtungserklärung sind die vollständigen Unterlagen und die ausgefüllten Formulare (siehe Downloads/Links) per E- Mail (PDF-Datei) an ve-besucher@stadt.wuppertal.de zu senden.</p>05
<p><strong>Voraussetzungen für die Entgegennahme der Verpflichtungserklärung:</strong></p><ul>
<li>Persönliche Vorsprache des Gastgebers (keine Vertretungsmöglichkeit) nach Einladung der ABH</li>
<li>Der Gastgeber muss in Wuppertal gemeldet sein (ERSTWOHNSITZ)</li>
<li>ausländische Staatsangehörige müssen als Gastgeber im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels sein</li>
<li>Der Gastgeber darf nicht Sozialhilfeempfänger sein, da er für den Unterhalt des Gastes aufkommen muss</li>
<li>Erfolgt die Einreise aus einem Staat, dessen Staatsangehörigkeit der Gast nicht besitzt, muss dieser im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung für diesen Staat sein, die die Rückkehr in das Herkunftsland nach Ablauf des Besuchsaufenthalts ermöglicht</li>
<li>Nach Einreichung der Unterlagen (PDF) und erfolgreicher Prüfung, erfolgt eine Einladung zwecks Unterschrift und <strong>Vorlage der Original Unterlagen </strong></li>
</ul><p><strong>Dauer der Verpflichtungserklärung:</strong></p><p>Der maximale Aufenthalt beträgt 90 Tage. Die Dauer kann durch den Gastgeber begrenzt werden. Bewilligt wird immer von der Botschaft. Eine Verlängerung eines Besuchervisums über die Gesamtaufenthaltsdauer von 90 Tagen ist grundsätzlich nicht möglich.</p><p>Eine Verlängerung des Besuchervisums wäre nur dann möglich, wenn entweder dringende humanitäre Gründe, die Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder völkerrechtliche Gründe eine Verlängerung des Aufenthaltes erfordern würden.</p><p>----------------------------</p><p><strong>Kurzaufenthalte</strong></p>
<p>Ein Visum bekommen Sie bei der deutschen Vertretung (Konsulat oder Botschaft) im Ausland. Ob Sie ein Visum beantragen müssen und was Sie dafür brauchen, finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes.</p>
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<p>Für jeden Gast ist eine eigene Verpflichtungserklärung abzugeben.</p><p>Ausnahme: begleitender Ehegatte und begleitende minderjährige Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind in derselben Verpflichtungserklärung aufzuführen.</p><ul>
<li>Personal- und Passdaten des Ausländers (Kopie der Passdaten)</li>
<li>gültiger Heimatpass / Personalausweis des Verpflichtungsgebers</li>
<li>Nachweis über die Überweisung der Verwaltungsgebühr (Kontoauszug)</li>
<li>Nachweis über die Sicherstellung des Lebensunterhaltes, die letzte <strong>sechs</strong> Gehaltsabrechnungen </li>
<li>Auslandskrankenversicherungsnachweis des Besuchers(wenn vorhanden!)</li>
<li>Der <strong>Krankenversicherungsnachweis </strong>kann hier <strong>oder</strong> bei der Botschaft vorgelegt werden. Der <strong>Krankenversicherungsnachweis </strong>kann zum Beispiel an folgenden Stellen beantragt werden:
<ul>
<li>beim ADAC</li>
<li>im Reisebüro</li>
<li>bei der privaten Versicherung</li>
<li>im Heimatland </li>
</ul>
</li>
</ul><p>bei Selbständigen zusätzlich:</p><ul>
<li>letzter Einkommensteuerbescheid</li>
<li><strong>Gewinn- und Verlustrechnung des letztes Halbjahres</strong></li>
<li>Bescheinigung der Krankenkasse über die Beitragshöhe</li>
</ul><p>Die Auflistung der Unterlagen ist nicht abschließend, im Einzelfall können noch weitere Unterlagen angefordert werden.</p>08
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http://www.integration-in-wuppertal.de/de/aufenthalt/aufenthaltsrecht/kurzaufenthalte.php?p=0,0,0Integration in Wuppertal - Kurzaufenthalte<p>EUR 29,00 Verwaltungsgebühr für jede Verpflichtungserklärung </p>Touristenaufenthalt001
Einladung001
Krankenversicherung001
Besuchervisum001
Besuchervisa001
Multiple Visa001
Kurzaufenthalt001
K100030Stadt Wuppertal2017-08-23T13:39:54+02:002024-02-01T11:02:07+01:00de-DEDeutsch