be163c72-7004-45ab-8b2d-b60de33a7be72024-03-29T12:00:42+01:00Stadt Wuppertal000
56239EU-Angelegenheiten03
<p>Für Unionsbürger gilt in der Regel das Freizügigkeitsgesetz/EU.</p>05
<p>Unionsbürger sind Staatsangehöriger der folgenden Länder:</p><p>Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.</p><p>Deutsche Staatsbürger sind in der Regel in Deutschland keine Unionsbürger nach dem Freizügigkeitsgesetz.</p><p>Staatsangehörige aus der Schweiz erhalten eine Aufenthaltserlaubnis für Schweizer. Sie unterliegen im Grundsatz den gleichen Voraussetzungen wie Unionsbürger, benötigen jedoch eine Aufenthaltserlaubnis.</p><p>Britische Staatsbürger, die ab dem 01.01.2021 erstmalig in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind, unterliegen nicht mehr dem Freizügigkeitsgesetz bzw. Austrittsabkommen GB. Diese haben eine Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz zu beantragen.</p><p>Unionsbürger bedürfen für die Einreise und den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland keinen Aufenthaltstitel.</p><p><strong>Materiell Freizügigkeitsberechtigt sind Unionsbürger die</strong></p><p>1. einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen</p><p>2. einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen</p><p>3. Arbeitssuchende (für eine Dauer von bis zu sechs Monaten)</p><p>4. nicht erwerbstätige Unionsbürger, wenn diese während des gesamten Aufenthaltes über ausreichende Existenzmittel verfügen, umfangreich krankenversichert sind und keine Leistungen aus öffentlichen Kassen in Anspruch nehmen</p><p>5. Drittstaatsangehörige Familienangehörige eines materiell freizügigkeitsberechtigen Unionsbürgers (Drittstaatsangehörige benötigt in der Regel für die Einreise und Niederlassung in Deutschland ein Visum)</p><p>Für den Nachweis des rechtmäßigen Aufenthaltes in Deutschland, benötigen Drittstaatsangehörige eines materiell freizügigkeitsberechtigen Unionsbürger eine Aufenthaltskarte.</p><p>Der entsprechende Antrag ( Downloads/ Links) kann ausgefüllt und ggfls. ausgedruckt werden und per E-Mail an die Funktionsadresse verschickt werden.</p><p>Von dort erhalten die Antragsteller weitere Informationen zu Ihrem Antrag.</p>06
EG-DLRL-Ordnung001
EU Recht001
Europa001
Freizügigkeitsbescheinigung001
Aufenthaltstitel001
K100030Stadt Wuppertal2017-08-23T13:39:51+02:002023-07-06T13:06:16+02:00de-DEDeutsch