fdd11a94-dd73-457d-95d7-b43ba2af8fcf2024-03-29T12:18:20+01:00Stadt Wuppertal000
56510991070140000009910701714800099107014017000991060120000009910701700000099106012017000Hilfen außerhalb von Einrichtungen: Hilfe zur Pflege03
<p>Pflegegeld / Sachleistungen / Pflegehilfsmittel</p>05
<p>Ambulante Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII kann beantragt werden für Personen, die nicht pflegeversichert sind, oder für Personen, bei denen die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen.</p><p>Anders als bei den Kassenleistungen handelt es sich hierbei jedoch um Sozialhilfeleistungen, die vom Einkommen und Vermögen der nachfragenden Person abhängig sind.</p><p>Zu den Leistungen zählen vor allem Pflegegelder, Sachleistungen (auch soweit sie die Kassenleistungen übersteigen) und Pflegehilfsmittel</p><p><strong>Änderungen zum 01.01.2017</strong></p><p>Zum 01.01.2017 werden umfangreiche Änderungen im Bereich der Leistungen der Hilfe zur Pflege in Kraft treten. Besondere Vorteile sieht das neue Pflegestärkungsgesetz für Demenzkranke, die in der Alltagskompetenz eingeschränkt sind, vor.</p><p>Pflegebedürftige werden von den bisherigen Pflegestufen I bis III in neue Pflegegrade 2 bis 5 übergeleitet. In der Regel wird ein „einfacher“ Sprung erfolgen; wenn ein Pflegebedürftiger aktuell die Pflegestufe I hat wird er ab 01.01.2017 in den Pflegegrad II übergeleitet; von Pflegestufe II wird eine Überleitung nach Pflegegrad III erfolgen, von Pflegegrad III nach IV.</p><p><strong>Ausnahme:</strong></p><p>Bei Vorliegen einer Einschränkung der Alltagskompetenz ( u. a. durch Demenz ) werden „Doppelsprünge“ erfolgen. So wird ein Pflegebedürftiger der bisher die Pflegestufe I hatte bei zusätzlicher Einschränkung der Alltagskompetenz in den Pflegegrad 3 übergeleitet, ein Pflegebedürftiger der Pflegestufe II in den Pflegegrad 4 und ein Pflegebedürftiger der Pflegestufe III in den Pflegegrad 5 übergeleitet.</p><p>Pflegebedürftige die aktuell noch keine Pflegestufe haben werden im neuen Jahr in den Pflegegrad 2 übergeleitet, wenn das Vorliegen einer eingeschränkten Alltagskompetenz ( bereits ) festgestellt wurde.</p><p><strong>Was benötigen wir von den Pflegebedürftigen die Leistungen der Hilfe zur Pflege bzw. Hauswirtschaftliche Hilfen vom Sozialamt Wuppertal erhalten?</strong></p><p><strong>Wir benötigen von den Pflegebedürftigen die Bescheide der Pflegekassen die ab 01.01.2017 Gültigkeit haben. Vermutlich werden aber aktuell noch nicht allen Pflegebedürftigen neue Bescheide der Pflegekassen ab 01.01.2017 vorliegen. In diesen Fällen sollte den Pflegebedürftigen mitgeteilt werden, dass sie die Bescheide sofort an das Sozialamt schicken sollen sobald diese vorliegen. </strong></p><p></p>06
<p>§§ 61 ff Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)</p>07
<ul><li>Personalausweis / Pass ggf. Stammbuch </li><li>Schwerbehindertenausweis oder entsprechender Bescheid (sofern vorhanden) </li><li>Mietvertrag und Nachweis über aktuelle Miete bzw. Nachweis der Kosten bei selbst genutztem Wohneigentum </li><li>Falls vorhanden, aktueller Wohngeldbescheid </li><li>Vermögensnachweis (z.B. Kfz-Papiere, Sparbuch, Lebensversicherungen) ·</li><li>Einkommensnachweise (z.B. Lohn/Gehaltsabrechnung, Rentenbescheide, Unterhalt) </li><li>Einkommensnachweise weiterer Haushaltsangehöriger </li><li>Ärztliche Nachweise über Krankheiten und Behinderungen </li><li>Nachweise über Leistungen der Kranken- bzw. Pflegekasse</li><li>Sozialhilfeantrag (Den Antrag erhalten Sie beim Ressort Soziales, Neumarkt 10. Der Antrag kann auch formlos oder mündlich von Ihnen oder einem Dritten gestellt werden. Die notwendigen Antragsunterlagen werden Ihnen dann zugesandt.)</li></ul>08
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https://www.wuppertal.de/vv/produkte/201/201.31_Hilfen_ausserhalb_von_Einrichtungen__Hilfe_zur_Pflege.php.media/235490/DS-GVO_zum_Sozialhilfeantrag.pdfEU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Informationen der Betroffenen gem. Art. 13 DS-GVOBitte beachten Sie die o.a. Hinweise zur EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)https://formulare.wuppertal.de/forms/frm/2Prz89ndNXMkdPN832Xh9V1mm22gJ3Vermieterbescheinigunghttps://www.wuppertal.de/vv/produkte/201/201.31_Hilfen_ausserhalb_von_Einrichtungen__Hilfe_zur_Pflege.php.media/106587/FS_Antrag_II.pdfSGB XII-Antrag zum AusdruckenHier finden Sie den Antrag auf Leistungen der Grundsicherung, Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe.
Bitte berücksichtigen Sie, dass der Antrag erst als gestellt gilt, wenn dieser dem Sozialamt der Stadt Wuppertal bekannt ist.<p>Termine nur nach vorheriger Vereinbarung.</p><p>Sprechzeit für <strong>unabweisbare</strong> Angelegenheiten: dienstags und donnerstags von 9:00 - 12:00 Uhr</p>16
Pflegegeld001
Sachleistungen001
Pflegehilfsmittel001
Sozialhilfeleistung001
Reha-Maßnahme001
Ambulante Hilfe001
Eingliederungshilfe001
Hilfe zur Pflege001
K100030Stadt Wuppertal2017-08-23T13:40:20+02:002022-11-03T11:42:48+01:00de-DEDeutsch