d5ab55e4-81a5-41c1-f7ba-485e2d9cdd7c2024-03-28T16:14:19+01:00Stadt Wuppertal000
57844Geschützte Biotope03
<p>Besonders wertvolle Naturelemente stehen gem. § 62 des Landschaftsgesetzes Nordrhein-Westfalen unter Naturschutz.</p>05
<p>Nicht nur bestimmte Tiere und Pflanzen, sondern auch besonders seltene Biotope stehen unter Naturschutz.</p><p> </p><p>Nach § 62 des Landschaftsgesetzes Nordrhein-Westfalen sind es z.B.</p><p> </p><ul><li>naturnahe Quellen und Fließgewässer einschließlich ihrer natürlichen Auenbereiche,</li><li>Feucht- und Nassgründland sowie Trockenrasen und Magerwiesen,</li></ul><p> </p><p>die unter den Schutz fallen.</p><p> </p><p>Eine Zerstörung dieser Biotope ist verboten. Die Landesanstalt für Ökologie (LÖBF) hat eine Kartierung der § 62 Biotope durchgeführt. Das Ergebnis für das Stadtgebiet Wuppertal liegt vor und kann im Detail nachgesehen werden. </p>06
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http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/bk/de/starthttp://www.naturschutzinformationen-nrw.de/bk/de/startBiotopkataster:Naturschutz001
§62 Biotope001
Quellen001
Auen001
Feuchtwiesen001
Trockenrasen001
Kartierung001
Untere Landschaftsbehörde001
K100030Stadt Wuppertal2017-08-23T13:42:39+02:002021-11-23T08:59:37+01:00de-DEDeutsch