87520b79-d915-4ba2-a75b-781d89b839c92024-03-28T17:19:01+01:00Stadt Wuppertal000
57821Immissionsschutz: Mitteilung der Betriebsorganisation03
<p>Online-Formular zur Mitteilung der Betriebsorganisation</p>05
<p><strong>§ 52b BImSchG: Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation</strong></p><p>1) Besteht bei Kapitalgesellschaften das vertretungsberechtigte Organ aus mehreren Mitgliedern oder sind bei Personengesellschaften mehrere vertretungsberechtigte Gesellschafter vorhanden, so ist der zuständigen Behörde anzuzeigen, wer von ihnen nach den Bestimmungen über die Geschäftsführungsbefugnis für die Gesellschaft die Pflichten des Betreibers der genehmigungsbedürftigen Anlage wahrnimmt, die ihm nach diesem Gesetz und nach den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften obliegen. Die Gesamtverantwortung aller Organmitglieder oder Gesellschafter bleibt hiervon unberührt.</p><p>(2) Der Betreiber der genehmigungsbedürftigen Anlage oder im Rahmen ihrer Geschäftsführungsbefugnis die nach Absatz 1 Satz 1 anzuzeigende Person hat der zuständigen Behörde mitzuteilen, auf welche Weise sichergestellt ist, dass die dem Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen und vor sonstigen Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen dienenden Vorschriften und Anordnungen beim Betrieb beachtet werden.</p>06
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https://www.brd.nrw.de/themen/umwelt-natur/immissionsschutz/service-immissionsschutzFormular Mitteilung der BetriebsorganisationDie Bezirksregierung Düsseldorf hält hier die auf dem aktuellen Stand befindlichen Formulare bereit.<p>Jeder Änderung der internen Betriebsorganisation muss der Unteren Immissionsschutzbehörde mitgeteilt werden.</p>16
Betriebsorganisation001
Immissionsschutz001
Mitteilung001
§52b BImSchG001
§ 52 b BImSchG001
§ 52b BImSchG001
§52 b BImSchG001
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57821051240000000K100030Stadt Wuppertal62944FrauVeraThöneTeamleiterinC-314001
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