07eebaf5-772f-4205-c3d6-5feb545671af2024-03-29T09:04:56+01:00Stadt Wuppertal000
58107Kanalanschlussbeitrag03
<p>Der Kanalanschlussbeitrag wird für ein Grundstück erhoben, sobald es erstmalig an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen werden kann oder tatsächlich angeschlossen ist.</p>05
<p>Der Kanalanschlussbeitrag wird durch das Ressort Straßen und Verkehr erhoben. Er wird für die veranlagte Fläche eines Grundstücks nur einmal erhoben.</p><p></p><p>Mit dem Kanalanschlussbeitrag wird der Investitionsaufwand der Stadt Wuppertal teilweise refinanziert, der ihr für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung der öffentlichen Abwasseranlagen entsteht.</p><p></p><p></p><p>Die Höhe des Kanalanschlussbeitrags richtet sich nach der Grundstücksfläche und nach der zulässigen Geschossfläche. Für beide Flächen ist in der Abgabensatzung der Stadt Wuppertal jeweils ein Beitragssatz festgesetzt.</p><p></p><p></p><p>Die Beitragspflicht für ein Grundstück entsteht, wenn das Grundstück an die öffentlichen Abwasseranlagen anschließen kann oder tatsächlich angeschlossen ist. Die Abgabensatzung der Stadt Wuppertal bestimmt, wann die Möglichkeit für einen Kanalanschluss gegeben ist.</p><p></p><p></p><p>Der Kanalanschlussbeitrag wird durch einen Beitragsbescheid angefordert. Beitragspflichtig ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheids Eigentümer oder Eigentümerin eines Grundstücks ist. Der Beitragsbescheid kann mit dem Rechtsbehelf der Klage angefochten werden.</p><p></p>06
<p>Rechtsgrundlage für die Erhebung des Kanalanschlussbeitrags ist § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) in Verbindung mit der Abgabensatzung der Stadt Wuppertal.</p>07
<p>Wer wissen möchte, ob ein Grundstück noch der Kanalanschlussbeitragspflicht unterliegt, kann beim Ressort Straßen und Verkehr eine Bescheinigung über den Kanalanschlussbeitrag beantragen. Die Auskunft ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt 23 EUR.</p>08
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https://serviceportal.wuppertal.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/69565/showOnlineantrag Bescheinigung Kanalanschlussbeiträge https://formulare.wuppertal.de/forms/frm/T3ZH1584x7ajMN7KNNV9F91k44azCRBeitragsbescheinigungFormular zur Beantragung einer Beitragsbescheinigung / Anliegerbescheinigunghttps://serviceportal.wuppertal.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/55053/showOnlineantrag Zahlungserleichterung Kanalanschluss-, Erschließungs- oder Straßenbaubeiträgehttps://formulare.wuppertal.de/forms/frm/CfA3h1v172NDxjtNax3JgNHc4kVrmf7Antrag auf Stundung / Zahlungserleichterung Kanalanschluss- und StraßenbaubeitragFormular zur Beantragung einer Zahlungserleichterunghttps://www.wuppertal.de/rathaus-buergerservice/verkehr/strassen_wege/kanalanschluss.phpKanalanschlussbeitragDieser Link führt Sie zur Seite des Ressorts Straßen und Verkehr.Kanalanschlussbeiträge001
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K100030Stadt Wuppertal2017-08-23T13:43:07+02:002024-02-06T07:54:50+01:00de-DEDeutsch53887false53885Beitragsrecht, Vergaberecht, Erschließungsrecht 104.72Beitragsrecht, Vergaberecht, Erschließungsrecht 104.72<p>nach Vereinbarung</p>fax
0202 563-8492https://www.wuppertal.de/vv/oe/104.72.phpStadt Wuppertal - Beitragsrecht, Vergaberecht, ErschließungsrechtK100030Stadt Wuppertal2017-08-23T13:36:25+02:002019-07-11T12:32:35+02:00de-DEDeutsch01
58107051240000000K100030Stadt Wuppertal63122FrauBettinaLauC-441001
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